Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.1

- S.55

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Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
03. Dezember 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

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Innsbruck
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ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
RE-B12, Pradl-Reichenau, Bereich
westlich und östlich der Prinz-Eugen-Straße zwischen Kärntner Straße
und Reichenauer Straße (als Änderung
des Bebauungsplanes RE-B1 und REB11) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
und
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B12/1, Pradl-Reichenau,
Bereich westlich und östlich der PrinzEugen-Straße zwischen Kärntner Straße
und Reichenauer Straße (als Änderung
des Bebauungsplanes RE-B1) (gem. § 56
Abs. 1 TROG 2011)
Das gesamte Areal der Südtiroler Siedlungen im Bereich zwischen Kärntnerstraße,
Prinz-Eugen-Straße, Reichenauerstraße
und Fennerstraße soll etappenweise neustrukturiert und verdichtet werden. Dafür
wird die besondere Bauweise festgelegt,
wobei der Planungsbereich einen größe-

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ren zusammenhängenden Bereich umfasst. Im Ergänzenden Bebauungsplan
werden für die 2. Bauetappe der Wohnbebauung der Neuen Heimat, die bestehende und zu erhaltende Bebauung beidseitig der Prinz-Eugen-Straße und die
westseitige Bebauung entlang der Fennerstraße detaillierte bebauungsplanmäßige Festlegungen getroffen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. SM-F12, Sieglanger-Mentlberg, Bereich südlich der ÖBB–Gleistrasse und
westlich von Geroldsbach sowie Weingartnerstraße 159 (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 67/k und
80/dc) gem. § 36 Abs. 1 TROG 2011
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung auf der Grundlage der derzeitigen Gesetze und den aktualisierten
planerischen Zielsetzungen. Dabei werden Widmungen übernommen sowie teilweise Änderungen der Widmungskatego-

rien durchgeführt, um Nutzungskonflikte
oder wechselseitige Beeinträchtigungen
zwischen betrieblichen Tätigkeiten und
Wohnnutzungen hintanzuhalten. Die Abgrenzungen erfolgen im Sinne einheitlich
gewidmeter Bauplätze.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HWB11, Hötting West, Bereich Lohbachufer
54 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HW-B3 und Nr. HW-B3/1) (gem. § 56
Abs. 1 TROG 2011)
Für die geplante Neuerrichtung eines Projektes für „Betreutes Wohnen“, welches
aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangen ist, werden die bebauungsplanmäßigen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. PR-F14, Pradl, Teilbereich Sillhöfe 4,
6 und 8 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ix) (gem. § 36 Abs.
2 TROG 2011)
Für die Neueinteilung von Liegenschaften bedarf es einer einheitlichen Widmung für die neuen Parzellen und somit
einer geringfügigen Adaptierung des Flächenwidmungsplanes.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung
III / Stadtplanung, einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 11. Dezember 2015
bis einschließlich 08. Jänner 2016.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)
INNSBRUCK INFORMIERT

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