Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.11

- S.57

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IN-F22

mungsplans Nr. HW-F1) (gem. § 36 Abs. 2
TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung auf der Grundlage der aktuellen
raumordnungsrechtlichen Bestimmungen und der aktualisierten planerischen
Zielsetzungen. Gleichzeitig werden für die
Neuerrichtung einer bereits bestehenden Tankstelle in der Kranebitter Allee gemeinsam mit einem Studentenheim die
widmungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen. Das Projekt ist als Sieger aus
einem Wettbewerb hervorgegangen und
schafft Wohnraum für ca. 85 StudentInnen. Im Bereich der Berufsschule am Lohbachufer ist die Schaffung einer einheitlichen Widmung erforderlich.
Entwurf des Bebauungsplans und Ergänzenden Bebauungsplans Nr. PR-B16,
Pradl, Bereich „nördlicher und südlicher Langblock“ zwischen Amthorstraße,
Langstraße und Gumppstraße (gem. § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Der „südliche Langblock“ soll durch
eine Wohnbebauung mit 18 geförderten Mietwohnungen im Innenhofbereich
verdichtet werden. Zur Umsetzung des
Wettbewerbssiegerprojekts werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplans Nr. RE-B11/2, Pradl-Reichenau, Bereich zwischen Reichenauerstraße, Fennerstraße, Oswald-Redlich-Straße und
Prinz-Eugen-Straße (gem. § 56 Abs. 2
TROG 2011)
Das gesamte Areal der Südtiroler Siedlungen im Bereich zwischen Kärntnerstraße,
Prinz-Eugen-Straße, Reichenauerstraße
und Fennerstraße soll etappenweise neustrukturiert und verdichtet werden. Der
ggst. Bebauungsplan schafft für den ersten Bauabschnitt auf Grundlage eines
Wettbewerbssiegerprojekts die planungsrechtlichen Voraussetzungen.
Entwurf des Flächenwidmungsplans Nr.
IN-F22, Innsbruck Innenstadt, Bereich
Innrain 3 (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. 80/et) gem. § 36 Abs. 2
TROG 2011
Für die geplante geringfügige Erweiterung eines bereits bestehenden Beherbergungsgroßbetriebs werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 23. Oktober 2015
bis einschließlich 20. November 2015.

Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr.
WI-B21 wird die Auflagefrist gem. § 66
Abs. 3 TROG 2011 auf zwei Wochen herabgesetzt, d. h. von 23. Oktober 2015 bis
einschließlich 06. November 2015
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Beschlossen wurden zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. WI-F24
• Bebauungsplan Nr. SA-B10
• Bebauungsplan Nr. SA-B9
• Bebauungsplan Nr. RE-B11
• Ergänzender Bebauungsplan
Nr. RE-B11/1
• Bebauungsplan Nr. RO-B4
• Flächenwidmungsplan Nr. HW-F35
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

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