Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.11

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
15. Oktober 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

WI-B21_2. Entwurf

DH-B11

HÖ-F27

HW-F36

PR-B16

RE-B11/2

tian-Scheel-Straße 18 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. DH-B3, DH-B4 und
DH-B4/1) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011)
Im Bereich des ehemaligen Bauhofareals Bienerstraße und den angrenzenden
Grundstücken soll eine Wohnbebauung
mit ca. 120 bis 130 Wohnungen errichtet
werden. Zur Umsetzung des Wettbewerbssiegerprojekts werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im
Bereich Sebastian-Scheel-Straße Nr. 18
werden zudem Balkonverglasungen ermöglicht.
Entwurf des Flächenwidmungsplans
Nr. HÖ-F27, Hötting, Bereich zwischen

Schneeburggasse, Brandjochstraße, Botanikerstraße und Klausener Straße (als
Änderung des Flächenwidmungsplans Nr.
HÖ-F1) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011 und §
111 Abs. 4 TROG 2011
Im Sinne der einheitlichen Widmung von
Bauplätzen erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung auf der Grundlage
der aktuellen raumordnungsrechtlichen
Bestimmungen und der aktualisierten
planerischen Zielsetzungen.
Entwurf des Flächenwidmungsplans Nr.
HW-F36, Hötting West, Bereich Kranebitter Allee 30 und Speckweg 1a sowie
Bereich Lohbachufer 6-6d und Vögelebichl 15a (als Änderung des Flächenwid-

E

ntwurf des Bebauungsplans Nr.
WI-B21, Wilten, Bereich westliche
Pastorstraße IVB-Betriebsgebäude, Basilika Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße und A12 Inntalautobahn
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011) Stellungnahme, 2. Entwurf
Aufgrund einer Projektweiterentwicklung
sowie neuen planerischen Erkenntnissen
ist die Überarbeitung des ersten Planentwurfs erforderlich.
Entwurf des Bebauungsplans und Ergänzenden Bebauungsplans Nr. DH-B11,
Dreiheiligen, Bereich zwischen Siebenkapellenareal, Ing.-Etzel-Straße, Bienerstraße und Kapuzinergasse sowie Sebas-

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