Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.11

- S.40

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Stadtleben

9 Fragen und Antworten
zu Kinderrechten

1.

Welche Rechte haben
Kinder?

Jedes Kind hat Rechte! Dazu zählen beispielsweise Rechte auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und
Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte (z. B. Meinungsfreiheit)
und Partizipation.

2.

Gibt es die Kinderrechte
offiziell?

Ja. Vor über 25 Jahren wurden die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Darin finden
sich weltweit gültige Grundwerte im
Umgang mit Kindern, die ihnen sowohl
politische Bürgerrechte, als auch kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rech-

te in einem völkerrechtlich bindenden
Vertrag garantieren. Jedes Kind wird mit
diesen Rechten geboren.

3.

Gelten die Kinderrechte
überall auf der Welt?

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde
von allen Staaten weltweit ratifiziert –
mit Ausnahme der USA und Somalia. Das
bedeutet, dass sich die übrigen Staaten
dazu verpflichtet haben, die Rechte von
Kindern zu achten und für ihre Einhaltung zu sorgen.

4.

Worauf basieren die
Kinderrechte?

Die UN-Kinderrechtskonvention beruht
auf vier Prinzipien:

Wir suchen dringend

Eigentumswohnungen in guter Lage sowie gehobener Qualität
Grundstücke in interessanten Stadtlagen und Umgebung ab 400m2
Einfamilienhäuser in guter Lage in Ibk, Ibk-Land und Schwaz
Zinshäuser historische Häuser als auch Zinshäuser für Anleger
Maria-Theresien-Straße 29 / 3. OG, Innsbruck
Tel: +43 512 909060, Fax: +43 512 90906060
office@bonne-apart.at

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INNSBRUCK INFORMIERT

© KINDERBÜRO

Eigentlich sollte jedes Kind auf (fast) der ganzen Welt die gleichen
Rechte haben. Um welche Rechte es sich dabei beispielsweise
handelt, wo diese niedergeschrieben sind und wer sich in Österreich
bzw. Innsbruck dafür besonders einsetzt, erklären die nachfolgenden
Fragen und Antworten.

, dem Recht auf Gleichbehandlung
, Vorrang für das Wohl des Kindes
, dem Recht auf Leben und Entwicklung
, Achtung vor der Meinung des Kindes

5.

Wie sind die Kinderrechte in
Österreich geregelt?

Österreich hat gleich am ersten Tag (26.
Jänner 1990) die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Ratifiziert wurde
sie nach der Genehmigung durch den Nationalrat im August 1992 und trat am 05.
August 1992 in Kraft. Österreich hat 2000
außerdem zwei Zusatzprotokolle, die einerseits die Rechte der Kinder betreffend deren Beteiligung an bewaffneten
Konflikten regeln und andererseits Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie betreffen, unterzeichnet.
Seit 2002 bzw. 2004 sind diese in Kraft.

6.

Wie werden die Kinderrechte in Österreich umgesetzt?

Die tatsächliche Verwirklichung der Kinderrechte – und dazu gehören mehr als
rechtliche Maßnahmen – ist die zentrale Herausforderung. In Österreich gibt es
dafür beispielsweise das Netzwerk Kinderrechte, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Rechte der Kinder kritisch
zu beobachten und Verstöße aufzudecken. Infos: www.kinderhabenrechte.at