Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.8

- S.57

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IN-B33

werden die Straßenfluchtlinien geringfügig geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AMB21, Amras, Bereich Amraser Straße 115 117 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM-B20) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein Wohnbauprojekt mit 27 Wohnungen am Standort der
ehemaligen Straßenbahnumkehrschleife
wurde der Bebauungsplan bereits geändert. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Verordnungsprüfung wurden geringfügige planungsrechtliche Mängel
festgestellt, diese werden in einem neuen Bebauungsplan behoben.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HW-F35, Hötting West, Gpn. 1002, 1003,
1005, 3728/2, alle KG Hötting, (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.
HW-F28) (gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011)
Für die geplante Neuerrichtung eines Gebäudes für „Betreutes Wohnen“ samt landschaftlicher Gestaltung des Steilhanges
und Ausbau der derzeitigen Fußwegverbindung zu einem Fuß- und Radweg wird
der Flächenwidmungsplan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. INB33, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße 37 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B2, 2. Ent-

AL-B48

wurf und Nr. IN-B2/12) (gem. § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011)
Zur Ermöglichung eines Dachgeschoßausbaus in der Maria-Theresien-Straße
37 wird der Bebauungsplan hofseitig
adaptiert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL-B48,
Arzl, Bereich Schusterbergweg Nr. 40 und
40a-c (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AL-B20, AL-B20/1 und AL-B20/4)
(gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Für geringfügige bauliche Erweiterungen
der Wohnanlage wird der Bebauungsplan
adaptiert.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Die
Auflegung erfolgt vom 27.07.2015 bis
einschließlich 24.08.2015.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schrift-

liche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Beschlossen wurden zudem:
• Bebauungsplan Nr. MÜ-B15
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B31
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

Erratum: Haus der Musik
Aufgrund von terminlichen Überschneidungen innerhalb der Redaktionsabläufe
wurde in der Juli-Ausgabe fälschlicherweise darüber berichtet, dass es keine
Einsprüche zum Bebauungsplan des
Hauses der Musik gab. Richtig ist, dass es
einen Einspruch gab, der entsprechend
behandelt wurde.

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