Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.8

- S.55

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Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
16. Juli 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

DH-F7

RE-B11

WI-B22

© STADT INNSBRUCK (4)

SA-B9

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
SA-B9, Saggen, Bereich zwischen
Schubertstraße, Erzherzog-Eugen-Straße, Mozartstraße, Schillerstraße
(als Änderung des Bebauungsplanes SAB1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Aufstockung
der Bestandsgebäude Schubertstraße 6,
8, 10, 12 und Mozartstraße 5, 7 erfolgt
die Änderung des Bebauungsplanes. Das
Projekt ist als Sieger aus einem Wettbe-

werb hervorgegangen und schafft 20
geförderte Mietwohnungen. Gleichzeitig wird der gesamte Gebäudeblock planungsrechtlich überarbeitet.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. DH-F7, Dreiheiligen, Bereich zwischen Ing.-Etzel-Straße, Erzherzog-Eugen-Straße, Sill und Kapuzinergasse
bis Siebenkapellenareal (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. 16j, 80/
cg, 80/db und 80/hu) (gem. § 36 Abs. 2

TROG 2011 und § 111 Abs. 4 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche
Neubearbeitung auf der Grundlage
der aktuellen raumordnungsrechtlichen
Bestimmungen laut Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 und den aktualisierten planerischen Zielsetzungen. Für die
Errichtung einer Wohnbebauung mit geförderten Mietwohnungen im Bereich des
ehemaligen Bauhofareals Bienerstraße
einschließlich der Verdichtung der angrenzenden Mietwohnanlage werden die
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