Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.7

- S.21

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Diese Ausgabe – 2015_Innsbruck_informiert_07
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Wichtige Kontaktadressen
Referat für Veterinärwesen
Maria-Theresien-Straße 18
Tel.: +43 512 5360 1033
post.veterinaerwesen@innsbruck.gv.at

© SHUTTERSTOCK.COM/IVONNE WIERINK

Städtische Wasenmeisterei
Triendlgasse 17
24h-Servicetelefon: +43 512 5360 7455

in eine mehrmonatige Quarantäne, die in
einer Einzelbox ohne sozialen Kontakt erfolgt, genommen oder in das Herkunftsland zurückgeschickt wird. In extremen
Fällen kann sogar eine Euthanasie veranlasst werden.

9 Fragen – 9 Antworten:
Mein Haustier macht Urlaub
Die Urlaubszeit stellt TierbesitzerInnen immer wieder vor besondere Herausforderungen.
Manchmal geschieht es auch, dass sich UrlauberInnen in eine Katze, die sich ihr Fressen
erbettelt oder in den streunenden Hund mit den ausdrucksvollen Augen „verlieben“
und diese aus Mitleid mit nach Hause nehmen wollen. Das städtische Veterinäramt hat für
Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Haustiere und Urlaub.

1. Darf ich Tiere aus dem

Urlaub mit nach Hause
nehmen?
Davon ist dringend abzuraten, denn Tiere sind keine Urlaubsmitbringsel! Österreich hat zum Import von Tieren strenge
Einfuhrregelungen, die sich, je nach Land,
von wo aus das Tier eingeführt wird, unterscheiden. Die genauen Einfuhrbestimmungen finden Sie auf www.ibkinfo.at/
haustiere+urlaub, aber auch unter
www.innsbruck.gv.at unter Leben|Soziales/
Tierhaltung und auf der Seite des Gesundheitsministeriums www.bmv.gv.at unter

Schwerpunkte/Reiseinformationen. Sie
können sich aber auch gerne an das städtische Amt für Veterinärwesen wenden,
das gerne für Auskünfte bereitsteht.

2. Welche Probleme können

auftreten, wenn ich ein Tier
vom Ausland mit nach Hause
nehme?
Häufig fungieren diese „Urlaubsmitbringsel“ als Überträger ansteckender Krankheiten. Das heißt, sie sind eine ernstzunehmende Bedrohung für die menschliche
Gesundheit, wie auch für die heimische

Tierwelt und die daheim gebliebenen
Haustiere. Die Tollwut beispielsweise ist in
Österreich seit 2008 nicht mehr aufgetreten. Durch illegal importierte Tiere kann
diese virale Erkrankung, die auch auf den
Menschen übertragbar ist (Zoonose), wieder auftreten.

3. Was passiert mit illegal
eingeführten Tieren?

Werden Tiere ohne gültige Papiere bzw.
Impfungen nach Österreich gebracht,
muss der/die „neue BesitzerIn“ damit
rechnen, dass das Tier auf eigene Kosten

4. Wie kann ich diesen

bemitleidenswerten Tieren
dennoch helfen?
Nur durch flächendeckende Kastrationen
vor Ort kann weiteres Tierleid langfristig
vermieden werden. Es ist daher auf jeden Fall zielführender, eine ortsansässige
Tierschutzorganisation mit einer Spende
zu unterstützen. Damit können die Kosten für Futter und medizinische Versorgung gedeckt werden.

5. Worauf muss ich achten,

wenn ich mein Haustier mit
in den Urlaub nehmen möchte?
Wenn Sie mit Ihrem Haustier Österreich
verlassen wollen, brauchen Sie für Ihr Tier
einen EU-Heimtierausweis, den Ihr Tierarzt ausstellt. Ein Hund muss laut österreichischem Tierschutzgesetz außerdem
mit einem Mikrochip gekennzeichnet
und registriert sein. Die Mikrochipnummer sowie die Daten des/der TierbesitzerIn und die Impfdaten werden im EUHeimtierausweis eingetragen, der stets
griffbereit sein sollte und auf Reisen mitgeführt werden muss.
Über die Bestimmungen des Urlaubslandes sowie die Rückreise nach Österreich
informieren Sie sich bitte beim städtischen Veterinäramt.

Tierschutzverein für Tirol
24h-Servicetelefon: +43 664 27 45 964
info@tierschutzverein-tirol.at

6. Wo kann ich mein Haustier

unterbringen, wenn ich allein
in den Urlaub fahren möchte?
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben,
Ihr Haustier bei Nachbarn oder Bekannten unterzubringen, informieren Sie sich
über private Tierpensionen, z. B. unter
www.tierschutzverein-tirol.at – Kontakt.
Zu oft geschieht es, dass Haustiere ausgesetzt werden, weil keine Unterbringung gefunden wird. Ihr Haustier ist ein
Familienmitglied und sollte als solches
behandelt wird. Eine Aussetzung hat es
nicht verdient! Der Tierschutzverein für
Tirol wird mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden.

7. Ich habe während ihres
Urlaubes die Haustiere
von Bekannten in Pflege.
Der Hund ist mir weggelaufen.
Was kann ich tun?
Versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Informieren Sie Nachbarn und Bekannte, dass
der Hund entlaufen ist. Versuchen Sie Ihre
Mitmenschen z. B. durch einen Aushang
in Lebensmittelgeschäften aufmerksam
zu machen. Ersuchen Sie die städtische

INNSBRUCK INFORMIERT

8. Welchen Vorteil bringt der
Chip für mein Haustier?

Der Mikrochip ist die beste Möglichkeit,
Ihr Haustier schnell wieder an den/die
TierbesitzerIn zurückbringen zu können.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Tier registriert ist und die Daten immer aktuell
sind. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr
Haustier ordnungsgemäß registriert ist,
steht Ihnen das städtische Veterinäramt
für Auskünfte gerne zur Verfügung.

9. Wo erfahre ich, ob ein herren-

loses Tier aufgegriffen wurde?

Erste Anlaufstelle für Auskünfte ist
auch hier die städtische Wasenmeisterei. Die öffentliche Bekanntmachung
von behördlich aufgefundenen herrenlosen Tieren erfolgt über einen Aushang
an der elektronischen Amtstafel unter
www.innsbruck.gv.at sowie über eine
Info an den Tierschutzverein Tirol. VL
Mehr Infos unter: www.ibkinfo.at

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Wasenmeisterei oder sonstige Stellen
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in Ihrem Umkreis) um Auskunft.

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