Innsbruck Informiert
Jg.2015
/ Nr.5
- S.56
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Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
23. April 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
E
und des Bebauungsplanes. Entwurf des
Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B31, InnsbruckInnenstadt, Bereich Universitätsstraße 1 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B8/2, Nr. IN-B10 und Nr. IN-B10/1)
(gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Für die Errichtung des „Hauses der Musik“
am Areal der derzeitigen Stadtsäle, wird
der Bebauungsplan geändert. Das Projekt
ist als Sieger aus einem zweistufigen Architekturwettbewerb hervorgegangen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. INB32, Innsbruck-Innenstadt, Bereich
© STADT INNSBRUCK (4)
ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F48, Arzl, Bereich der
Gp. 2381 KG Arzl (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ds)
(gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011) und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AL-B49,
Arzl, Bereich der Gpn. 1112/1, 1112/2,
1112/3 sowie Teilfläche der Gp. 2381
alle KG Arzl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B1) (gem. § 56 Abs.
1 TROG 2011)
Um eine temporäre Nutzung von drei
Schrebergärten mit Gartenhäuschen
weiterhin zu ermöglichen, erfolgt die
Änderung des Flächenwidmungsplanes
AL-F48
AL-B49
Amraser Straße 2-4 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN-B26) (gem. § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Für die Realisierung der Bebauung des
Bereiches Amraserstraße 2-4 sind seit
Juli 2014 der Flächenwidmungsplan und
der Bebauungsplan rechtskräftig. Nunmehr wird der Bebauungsplan aufgrund
der Konkretisierung des Projektes geringfügig adaptiert.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Die
Auflegung erfolgt vom 04.05.2015 bis
einschließlich 01.06.2015.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Beschlossen wurden zudem:
• Bebauungsplan Nr. HA-B28,
• Flächenwidmungsplan Nr. RE-F11,
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B30,
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HU-B2
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)
IN-B32
56
IN-B31
INNSBRUCK INFORMIERT