Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.5

- S.40

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Stadtleben

Balkon, Terrasse und
Garten im Frühjahr
Mit den steigenden Temperaturen des Frühjahrs
erwacht auch der Garten aus dem Winterschlaf
und bringt allerhand Arbeit mit sich. Da haben
HobbygärtnerInnen alle Hände voll zu tun.

S

träucher und Bäume schneiden,
Rasen reparieren und Töpfe, Kübel und Blumenkästen wollen
neu befüllt werden, damit es im Sommer im Garten, auf der Terrasse und am
Balkon wieder prächtig blüht und grünt.
Das städtische Amt für Grünanlagen hat
für Sie Antworten auf häufige Fragen rund
um Garten, Balkon & Co.

1. Wann ist der beste Zeitpunkt
um Sträucher zu schneiden?

Grundsätzlich bestimmt die Blühzeit den
Zeitpunkt für den Schnitt. Frühjahrsblüher, wie beispielsweise die Forsythie, bilden ihre Blüten an den Vorjahrestrieben
aus. Soll der Strauch in Form gebracht
oder ein Veralten verhindert werden, erfolgt ein Rückschnitt ausschließlich nach
der Blüte. Sträucher, die am einjährigen
Holz blühen, wie zum Beispiel der Fingerstrauch oder die Rispenhortensie, sollten
im zeitigen Frühjahr zurückgeschnitten
werden, um die Blütenbildung zu fördern.

2. Warum darf ich Strauch-

schnitt nicht einfach in den
Wald bringen?
Grundsätzlich dürfen Strauchschnitt und
sonstige Gartenabfälle aufgrund des
Forstgesetzes nicht im Wald deponiert
werden.
Darüber hinaus wurden einige Ziergehölze unserer Gärten, wie z. B. der Sommerflieder, von anderen Erdteilen eingeführt.
In Österreich gibt es knapp 1.000 dieser
Pflanzenarten, welche als Neophyten bezeichnet werden. Einige davon sind besonders ausbreitungsfreudig und können
ökologische, wirtschaftliche, aber auch
gesundheitliche Probleme verursachen.
Durch die Ausbringung von Strauchschnitt
in die heimischen Wälder könnte die Ausbreitung dieser Neophyten zusätzlich
forciert werden. Deshalb wird dringend
gebeten, den Strauchschnitt ordnungsgemäß bei der Grünschnitt-Sammelstelle in
der Kranebitter Allee kostenlos (Mo. und
Fr. geöffnet) bzw. in der städtischen Kom-

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INNSBRUCK INFORMIERT

13.04.15 14:25

postieranlage Rossau gegen Gebühr (Mo.
bis Sa. geöffnet) abzugeben.

3. Ab wann sollen die Balkonblumen gesetzt werden?

Warten Sie bis mindestens 16. Mai, bis die
Eisheiligen vorüber sind. Dann ist die Gefahr von Nachtfrost nicht mehr so hoch.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Blumen noch kältegeschützt gelagert werden.
Sie wissen nicht, wer die Eisheiligen sind?
Pankratius (12. Mai), Servatius (13. Mai),
Bonifatius (14. Mai) und „Kalte“ Sophia
(15. Mai) sind Heilige, haben aber mit dem
Wetter grundsätzlich nichts zu tun. Nur
die Bauernregeln, z. B. „Vor Nachtfrost du
nicht sicher bist, bis Sophia vorüber ist.“,
haben sich über die Jahrhunderte gehalten, welche sich aber auf den Julianischen
Kalender beziehen. Durch die Gregoriani-