Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.3

- S.57

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Diese Ausgabe – 2015_Innsbruck_informiert_03
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© V. LERCHER

Friedhöfe
Grabstätte West Arkade neu 140 / Nischen 1+5,
Nische 4, Nische 8, Nische 9 und Nischen 11+12,
Zahl III–1005/2015, Aufforderung eventueller
Nachkommen, Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz bzw. § 29 der städt. Friedhofsordnung

D

em Stadtmagistrat Innsbruck,
Amt für Grünanlagen, Referat
Friedhöfe, sind für die oben stehenden einzelnen Nischen an der Grabstätte West Arkade neu 140 keine Benützungsberechtigten bekannt, d.h. der
Benützungsberechtigte nach unbekannter Adresse verzogen, der Benützungsberechtigte verstorben oder die Nischen
wurden aufgelassen. In dieser Grabstätte
wurden zuletzt beigesetzt:
Nische 1+5: Amalie Siebler +1969
Nische 4: Anna Grünewald +1968
Nische 8: Eduard Pagnacco +1999
Nische 9: Elisabeth Köll +1961
Nische 11+12: Hans Deutsch +1969

Deshalb erfolgt die Aufforderung an
eventuelle Nachkommen, bei der städt.
Friedhofsverwaltung das Eintrittsrecht
schriftlich geltend zu machen oder die
Grabstätte aufzulassen. Sollten keine
eintrittsberechtigten Personen von diesem Recht Gebrauch machen, wird die
Grabstätte am städt. Westfriedhof nach
Rechtskraft der öffentlichen Bekanntmachung zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck für verfallen erklärt.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist
vom 26.02.2015 bis 25.03.2015 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Inns-

bruck (Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso wird diese öffentliche
Bekanntmachung in der Zeitung „Innsbruck informiert“ im März 2015 und im
Internet veröffentlicht. Einsprüche sind
bis spätestens 08.04.2015 schriftlich
beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, 6020
Innsbruck, Fritz-Pregl-Straße 2, einzubringen.

,B
 ürgerbüro Arzl
Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus)
Tel.: +43 512 5360-2362, arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. 14:00–18:00 Uhr,
Mi. und Fr. 09:00–12:00 Uhr

,B
 ürgerservice & Seniorenbüro
Neues Rathaus, Zentraleingang in den
RathausGalerien, Tel.: +43 512 5360, Durchwahl -1001 , Fundservice
Fallmerayerstraße 2
bis -1005, Fax 5360-1701, buergerservice@magibk.at
(ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 08:00–17:30 Uhr
Tel.: +43 512 5360-1010 und -1011, Fax 5360-1015,
sowie Fr. 08:00–12:00 Uhr
post.fundwesen@innsbruck.gv.at, www.fundamt.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 08:00–13:00 Uhr
,S
 tadtteilbüro Igls und Vill
Im Zeitraum vom 06.01.2015 bis 03.02.2015 wurden
Igler Straße 58 (Altes Rathaus),
folgende Fundgegenstände mit einem Wert
Tel.: +43 512 5360-2360, igls@innsbruck.gv.at
über 100 Euro gem. § 42a SPG abgegeben:
Öffnungszeiten: Mo. und Do. 09:00–12:00 Uhr
5 Geldbeträge, 1 Geldbörse
sowie Mi. 14:00–18:00 Uhr

INNSBRUCK INFORMIERT

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