Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.3

- S.22

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Politik & Stadtverwaltung

Frauenförderungsprogramm des
Innsbrucker Stadtmagistrats
Die Stadt Innsbruck verfolgt als Arbeitgeberin grundsätzlich eine aktive Gleichstellungspolitik und garantiert Männern
und Frauen Chancengleichheit bei der
Aufnahme in ein Dienstverhältnis zur
Stadt Innsbruck und im Hinblick auf ihre
dortige berufliche Laufbahn. Das derzeit
gültige Frauenförderungsprogramm für
den Stadtmagistrat Innsbruck ist seit
2004 in Kraft. Nun wurden die Inhalte
auf Basis des Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes einer gänzlichen
Neubetrachtung unterzogen. Gemeinsam
mit dem Amt für Präsidialangelegen-

heiten, dem Amt für Personalwesen, der
Gleichbehandlungsbeauftragten und der
Zentralpersonalvertretung I sowie unter
Mitwirkung des für Frauenfragen zuständigen Stadtsenatsmitgliedes, Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider, wurde
ein neuer Entwurf erarbeitet. Anschließend wurden dazu Stellungnahmen der
Gemeinderatsfraktionen eingeholt, die
sich allesamt für das Konzept aussprachen. Der Stadtsenat stimmte einstimmig für den Entwurf und übergab ihn zur
Beschlussfassung an den Gemeinderat,
der zustimmte.
Insgesamt strebt die Stadt Innsbruck
eine Erhöhung des Frauenanteils in Lei-

© STADT INNSBRUCK

Aus dem Stadtsenat
und dem Gemeinderat

tungsfunktionen an. Die Umsetzung des
Frauenförderungsprogrammes ist künftig Teil der Führungsaufgabe aller Führungskräfte im Stadtmagistrat, ebenso
wie die Umsetzung der Ziele in allen
Bereichen der Personalentwicklung.
Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten
der Gleichbehandlungsbeauftragten im
Stadtmagistrat Innsbruck sollen aus­
gebaut werden. KS