Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.10

- S.55

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Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
16. Oktober 2014 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

AL-F46

HU-B2

HU-F6

OD-B7

PR-B13

IN-F21 (2. Entwurf)

der Nutzflächendichte, ergänzt und in wenigen Einzelbereichen adaptiert. Es sollen nur die Änderungen gegenüber dem
rechtskräftigen Plan zur Diskussion gestellt werden.
entwurf des flächenwidmungsplanes
nr. hu-f6, hungerburg, bereich höhenstraße 50d, teilfläche der gp. 3205/8, kg
hötting (als Änderung des flächenwidmungsplanes nr. hu-f1) (gem. § 36 Abs.
2 trog 2011)
Für die Errichtung eines Einfamilienhauses wird der Flächenwidmungsplan geringfügig adaptiert.
entwurf des bebauungsplanes nr. oDb7, olympisches Dorf, bereich Pontlatzer
straße 38 (als Änderung der bebauungspläne nr. oD-b4 und oD-b4/1) (gem. § 56
Abs. 1 trog 2011)
Für die Errichtung eines Wohnbauprojektes

mit ca. 20 geförderten Wohnungen, welches
aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
entwurf des bebauungsplanes nr. Prb13, Pradl, bereich zwischen resselstraße, Pacherstraße, Dr.-glatz-straße und
burgenlandstraße (als Änderung des bebauungsplanes nr. 63/gn) (gem. § 56 Abs.
1 trog 2011)
Für eine Neubebauung mit ca. 25 geförderten Wohnungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Projekt ist aus einem
Architekturwettbewerb hervorgegangen.
Gleichzeitig erfolgt im Umfeld die Überarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplanes insbesondere durch die Festlegung
von Höchsten Punkten von Gebäuden und
Wandhöhen.
,

E

ntwurf des flächenwidmungsplanes nr. Al-f46, Arzl, teilflächen
der gpn. 812, 813 und 814, alle
kg Arzl (als Änderung des flächenwidmungsplanes nr. Al-f36) (gem. § 36 Abs.
2 trog 2011)
Für einen geplanten Pferdestall wird der
erforderliche Bereich als Sonderfläche
Pferdestall gewidmet.
entwurf des bebauungsplanes und ergänzenden bebauungsplanes nr. hu-b2, hungerburg, bereich des gewidmeten baugebietes und der sonderflächen beidseitig
der höhenstraße, gramartstraße und des
hungerburgweges (als Änderung der bebauungspläne nr. hu-b1 und hu-b1/1)
(gem. § 56 Abs. 1 und 2 trog 2011)
Für den gesamten Bereich der Hungerburg wird der Bebauungsplan aus dem
Jahre 2008, ergänzt um die Festlegung

innsbruck informiert

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