Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.10

- S.41

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2014_Innsbruck_informiert_10
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Vorsicht!

© Stadt Innsbruck (2)

DI Josef Mühlmann,
Vorstand des Amtes
Straßen­betrieb, ist zuständig
für die städtischen Bauhöfe
sowie Fuhrpark und Werkstatt
der Stadt Innsbruck.

das Aufstellen von temporären Halteund Parkverboten unerlässlich ist. Bei
entsprechendem Wetter sind die Räumfahrzeuge rund um die Uhr im Einsatz. Vor
allem beim Pflugeinsatz ist dies mit Lärm
verbunden.
Leider ist es nicht immer möglich, auf
von AnrainerInnen geräumte Gehsteig­
abschnitte Rücksicht zu nehmen. Wenn
ein städtischer Schneepflug neuerlich
Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, muss dieser laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wieder
von den AnrainerInnen entfernt werden.

„Bei der Durchführung des Winterdienstes auf Gehsteigen kann es aus arbeitstechnischen Gründen
vorkommen, dass das Amt Straßenbetrieb Flächen
mitbetreut, für welche die Anrainer zur Räumung und
Streuung gem. §93 StVO verpflichtet sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um
eine (zufällige) unverbindliche Arbeitsleistung bzw.
Mitbetreuung des Amtes Straßenbetrieb handelt,
aus welcher weder ein Rechtsanspruch noch eine
schlüssige Übernahme der Räum- und Streupflicht
durch die Stadtgemeinde Innsbruck abgeleitet
werden kann.
Die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit
verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung
dieser Arbeiten verbleibt ausschließlich beim
Anrainer bzw. Grund­eigentümer.“

brachen viele Bäume, auf denen ja noch
Blätter hingen, unter der Last des Neuschnees zusammen und blockierten die
Schneeräumung. Für die Mitarbeiter bedeutete dies Improvisieren. Letztendlich
haben wir auch diese Herausforderung
gemeinsam gemeistert.

Kontakt
Amt Straßenbetrieb
Rossaugasse 4
Tel.: +43 512 5360 7251
post.strassenbetrieb@
innsbruck.gv.at

Ab wann besteht
die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht besteht zwischen
01. November und 15. April. Fahrzeuge
dürfen in diesem Zeitraum bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen
in Betrieb genommen werden. AA

Was war im Bezug auf den
Winterdienst bisher die größte
Herausforderung?
Der 11. Oktober 2013 ist mir besonders
in Erinnerung geblieben. Wir hatten zwar
die nötigen Informationen und waren auf
den frühen Wintereinbruch vorbereitet.
Allerdings kam die Stärke der Schneefälle überraschend. Aus diesem Grund

SENAKTIV
14.-16.

Das Amt Straßenbetrieb …
… betreut rund 550 Fahrstreifenkilometer sowie 130 Kilometer Gehsteige
und -wege mit einer Gesamtfläche
von 380.000 m2.
… hat im Rahmen des Winter­
dienstes insgesamt 120 Mitarbeiter im Einsatz.
… verfügt über 26 Fahrzeuge, davon 14 Großfahrzeuge (Lkws
mit Pflügen, Feuchtsalzstreuer sowie ein Traktor) und
zwölf kleinere Fahrzeuge
(sogenannte Geräteträger), die zur Räumung
bereitstehen.

Nov. 2014

MESSE
Innsbruck

rreichs
Westösteßte
ö
gr
nmesse
Seniore

innsbruck informiert

41