Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.10

- S.40

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2014_Innsbruck_informiert_10
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Das städtische Amt Straßenbetrieb ist für die weiße Pracht
gerüstet – der Winter 2014/15 kann also kommen.

Der erste Schnee und jetzt?
Tipps für einen guten Winterstart
Der Vorstand des Amtes Straßenbetrieb, DI Josef Mühlmann,
beantwortet Alltagsfragen zum Winterdienst.

D

es einen Freud’, des andern Leid:
Wenn die weiße Pracht vom Himmel fällt, ist sowohl für das Amt
Straßenbetrieb als auch für die AnrainerInnen viel tun. Die Sicherheit der Menschen steht dabei an erster Stelle. Damit
der Winterdienst funktioniert, sind Verständnis und Rücksichtnahme nötig.

Was muss ich als AnrainerIn im
Rahmen des Winterdienstes tun?
Im Zentrum von Innsbruck ist ein sogenanntes Zwangsreinigungsgebiet eingerichtet, wo die Stadt gegen Entgelt die
AnrainerInnenverpflichtung übernommen hat. Ein Straßenverzeichnis des
Zwangsreinigungsgebietes ist online unter www.innsbruck.gv.at (Umwelt/Verkehr, Schneeräumung, Räum- und Streupflicht der AnrainerInnen) zu finden.
Außerhalb dieses Gebietes besteht für
die Eigentümer von Liegenschaften die
Verpflichtung gem. §93 StVO, Gehsteige
40

innsbruck informiert

und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft
in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu
räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung gilt auch in Haltestellenbereichen.
Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist der
Straßenrand in der Breite von 1 m zu räumen und streuen. Die EigentümerInnen
von Liegenschaften sind auch verantwortlich, dass Schneewechten auf Dächern
zur Straße hin entfernt werden. Äste, die
durch die Schneelast in Fahrbahnen oder
Gehsteige hineinragen, sind zu entfernen.

Was muss ich bei der
Schneeräumung beachten?
Bei der Räumung privater Flächen darf
der Schnee nicht auf die Straße entsorgt
werden.

Was macht der Winterdienst
der Stadt?
Dem Amt Straßenbetrieb obliegt die Betreuung der Gehsteige im Zwangsreini-

gungsgebiet und der Fahrbahnen. Die Arbeiten erfolgen nach einer festgelegten
Prioritätenliste. Bedarfsgerecht wird je
nach Bedeutung der Straße geräumt und
gestreut. Hauptverkehrsadern und Straßen mit öffentlichem Verkehr gehen dabei vor. Ein Einsatzleiter führt rund um
die Uhr Kontrollfahrten durch und koordiniert notwendige Einsätze. In Extremsituationen können kurzfristig private Räumfahrzeuge angemietet werden.

Welche Herausforderungen gibt es
den gesamten Winter über?
Auf Gehsteigen abgestellte Fahrräder behindern die maschinelle Gehsteigbetreuung. Deshalb ist auf Gehsteigen, die eine
geringere Breite als 2,5 m aufweisen, gemäß § 68 StVO das Abstellen von Fahrrädern generell nicht gestattet.
Bei massiven Schneefällen reichen Räumung und Streuung nicht aus. Der Schnee
muss abtransportiert werden, weshalb