Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.8

- S.57

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Neue Stützmauer in der Josef-Schraffl-Straße
den Verkehr unterbrochen und dieser umgeleitet werden. Zu Fuß ist der Abschnitt
immer passierbar.

© STADT INNSBRUCK

Bau- und Begleitmaßnahmen
im Detail

D

ie Stützmauer in der Josef-SchrafflStraße bei der oberen Einmündung in
den Adolf-Kolping-Weg neigt sich in Richtung des darunter liegenden Grundstückes und stellt eine Gefährdung dar.
Bis zum 31. Oktober wird von der Stadt
Innsbruck eine neue Stützmauer errichtet. In diesem Zuge sind auch Neu- und
Umlegungen von Versorgungsleitungen notwendig, die von den Innsbrucker
Kommunalbetrieben (IKB) und der TIGAS vorgenommen werden. Durch die
beengten Platzverhältnisse im Baustellenbereich muss die Josef-Schraffl-Straße für

Seit 18. August erfolgt für die Dauer von
sechs Wochen die Verlegung der Wasser- und Stromleitung, der Abbruch
der bestehenden Stützmauer sowie der
Aufbau der Mauerabschnitte von Westen her. In dieser Zeit ist die Zufahrt
von der Holzgasse in die Josef-SchrafflStraße nur bis zum Haus Nr. 5a möglich. Alle darüber wohnenden AnrainerInnen müssen über die Kirchgasse
und den Wurmbachweg zufahren. Der
Adolf-Kolping-Weg wird als Einbahn
Richtung Innsbruck (nach Süden) für
den Kfz-Verkehr freigegeben.
Für den Abschluss der Arbeiten im
Rahmen der zweiten Bauphase ist die
Zufahrt über die Holzgasse in die
Josef-Schraffl-Straße für die Dauer
von vier Wochen nur bis zum Haus
Nr. 15 möglich. Alle darüber wohnenden AnrainerInnen müssen über die
Kirchgasse und den Wurmbachweg
zufahren. Der Adolf-Kolping-Weg ist
wieder, wie bisher, für den Kfz-Verkehr gesperrt (ausgenommen Hauszufahrten). KR

Terminvorschau
Kindergarten-,
Schülerhortjahr
Kinderbetreuung in den
Weihnachtsferien,
Anmeldung/Einschreibung:
Mo. 24.11.2014–Fr. 28.11.2014
Tage der offenen Tür:
Mi. 21.01.2015 und Do. 22.01.2015
Anmeldung/Einschreibung
2015/2016: Mo. 26.01.2015 –
Do. 29.01.2015 Kindergärten: 08:00
–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Schülerhorte: 11:00–12:00 Uhr und
14:00–17:00 Uhr, Mitzubringen:
Geburtsurkunde, E-Card und
Meldezettel des Kindes
Kinderbetreuung in den Osterferien, Anmeldung/Einschreibung:
Mo. 02.03.2015–Fr. 06.03.2015
geöffnet von Mo. 30. März – Fr. 03.
April 2015 sowie am Di. 07. April 2015
Kinderbetreuung am Pfingstdienstag, Anmeldung/Einschreibung:
Mo. 04.05.2015 – Fr. 08.05.2015
geöffnet am Di. 26. Mai 2015
Kinderbetreuung in den Sommerferien, Anmeldung/Einschreibung:
Mo. 20.04.2015 – Fr. 24.04.2015
geöffnet von Mo. 13. Juli–
Fr. 28. August 2015
Detailinformationen:
www.innsbruck.gv.at

EINSCHREIBUNG IN DIE STÄDTISCHEN VOLKSSCHULEN
Vorinformation
für die öffentliche
Auflage des
Gefahrenzonenplanes
Für interessierte BürgerInnen
liegt der öffentliche Gefahrzonenplan
von 06.10.2014 bis 03.11.2014
im Stadtsaal I auf. Eine Informationsveranstaltung zur Wildbach- und
Lawinenverbauung wird an den folgenden Tagen im Stadtsaal I angeboten:
Dienstag, 23. September 2014,
20:00 Uhr, für Stadtteil Hötting
Mittwoch, 24. September 2014,
20:00 Uhr, für Stadtteil Mühlau/Arzl
Montag, 29. September 2014,
20:00 Uhr, für Stadtteile
Amras/Pradl/Vill/Igls/Wilten

Die Einschreibung aller zwischen dem 02. September 2008 und dem 01. September
2009 geborenen Kinder findet in der Zeit vom 13. bis 16. Oktober 2014 jeweils von
14:30–17:00 Uhr an der zuständigen Sprengelvolksschule statt (für die bilinguale Klasse
Deutsch–Italienisch an der Volksschule Innere Stadt, für die Innsbruck Elementary
School an der Volksschule Saggen-Siebererschule).
Kinder, geboren zwischen 02. September 2009 und 01. März 2010,
können in die erste Klasse aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei der Einschreibung vorzustellen und folgende Unterlagen mitzubringen: Geburtsurkunde, geeigneter Nachweis
der Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungskarte (e-card) und Meldebestätigung.
Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer schulpflichtigen Kinder nicht
nachkommen, begehen eine strafbare Übertretung des Schulpflichtgesetzes. Unter der
Internetadresse www.innsbruck.gv.at (Menüpunkt Bildung – Schulen – Volksschulen)
ist die Sprengeleinteilung der Volksschulen angeführt.
Die beim zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen Kinder werden von der
Leitung der zuständigen Sprengelschule schriftlich zur Einschreibung eingeladen.
Für die Bürgermeisterin, Mag. Ferdinand Neu eh.

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