Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.4

- S.55

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Mehr Sicherheit für BesucherInnen
des Beseleparks und des Westfriedhofs

I

m hinteren Bereich des Beseleparks
neben dem Westfriedhof befand sich
bis vor Kurzem ein Container für Friedhofskerzen. Die Zufahrt war für die
Lkws der Entsorgungsfirma nur über
den Park möglich, was besonders für
spielende Kinder eine Gefahr darstellte.
Um die Sicherheit für BesucherInnen,
das Personal des Westfriedhofs und der
Entsorgungsfirma zu erhöhen, wurde

dieser Container nun in den südlichen
Bereich des Friedhofs verlegt und eine
neue Zufahrt geschaffen. Dadurch verkürzt sich auch die Fahrtstrecke für die
Entsorgungs-Lkws.
Dafür musste das Amt für Grünanlagen eine junge Platane entfernen. Erst
vor zwei Jahren dort gesetzt, erlitt diese
durch die ungewöhnlich starken Schneefälle vom Oktober 2013 allerdings starke

Schäden im Wipfelbereich. Ein neuer
Baum wird dort nachgesetzt. „Mit dieser
Umgestaltung verbessern wir die Situation in mehrfacher Hinsicht: Das Parkgelände wird aufgewertet, die Sicherheit der
BesucherInnen erhöht und ein schwer beschädigter Baum entfernt, der durch einen neuen Baum ersetzt wird“, zeigt sich
der für Grünanlagen zuständige Stadtrat
Mag. Gerhard Fritz zufrieden. CM

Gr äber auflösungen
Grabstätte West Arkade alt 9,
Zahl III–9978/2012, Auflassung,
Bekanntmachung lt. § 15 (4)
der städt. Friedhofsordnung

Der Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt
bekannt, dass das Benützungsrecht an der
Grabstätte West Arkade alt 9 mit Wirkung
vom 16.10.2012 aufgelassen wurde.
Gemäß § 15 (4) der städt. Friedhofsordnung ist der Verzicht auf das Benützungsrecht an einer Gruft zugunsten der
Stadtgemeinde Innsbruck vom Stadtmagistrat öffentlich bekannt zu machen. Der
Verzicht wird rechtswirksam, wenn binnen
3 Monaten nach Ablauf der öffentlichen
Bekanntmachung kein Eintrittsberechtigter
in das Benützungsrecht eintritt.
Die vorhandenen Grabeinrichtungen
verfallen zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck. Diese öffentliche Bekanntmachung ist vom 27.03.2014 bis 26.04.2014
an der Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den
Anschlagtafeln bei den städt. Friedhöfen
angeschlagen. Ebenso wird diese öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung
„Innsbruck informiert“ im April 2014 und
im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
26.07.2014 schriftlich beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat
Friedhöfe, 6020 Innsbruck, Fritz-PreglStraße 2, einzubringen.

Grabstätte West Arkade alt 76,
Zahl III–2192/2014, Aufforderung
eventueller Nachkommen, Zustellung
gemäß § 25 Zustellgesetz bzw. § 29
der städt. Friedhofsordnung
Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist für
die Grabstätte West Arkade alt 76 kein
Benützungsberechtigter bekannt bzw. der
Benützungsberechtigte nach unbekannter
Adresse verzogen. In dieser Grabstätte
wurde zuletzt Herr Dr. Berthold Josef
Pembaur am 09.06.2000 beigesetzt.
Deshalb erfolgt die Aufforderung an
eventuelle Nachkommen, bei der städt.
Friedhofsverwaltung das Eintrittsrecht
schriftlich geltend zu machen oder die
Grabstätte aufzulassen. Sollten keine
eintrittsberechtigten Personen von diesem Recht Gebrauch machen, wird die

Grabstätte am städt. Westfriedhof nach
Rechtskraft der öffentlichen Bekanntmachung zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck für verfallen erklärt.
Diese öffentliche Bekanntmachung
ist vom 27.03.2014 bis 26.04.2014 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck
(Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den
städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso
wird diese öffentliche Bekanntmachung in
der Zeitung „Innsbruck informiert“ im April
2014 und im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
10.05.2014 schriftlich beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat
Friedhöfe, 6020 Innsbruck, Fritz-PreglStraße 2, einzubringen.

Grabstätte West Arkade alt 116,
Zahl III–2193/2014, Aufforderung
eventueller Nachkommen, Zustellung
gemäß § 25 Zustellgesetz bzw. § 29
der städt. Friedhofsordnung

Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist für
die Grabstätte West Arkade alt 116 kein
Benützungsberechtigter bekannt bzw. der
Benützungsberechtigte nach unbekannter
Adresse verzogen. In dieser Grabstätte
wurde zuletzt Frau Marianne Auffinger am
28.01.1970 beigesetzt.
Deshalb erfolgt die Aufforderung an
eventuelle Nachkommen, bei der städt.
Friedhofsverwaltung das Eintrittsrecht
schriftlich geltend zu machen oder die
Grabstätte aufzulassen. Sollten keine
eintrittsberechtigten Personen von diesem
Recht Gebrauch machen, wird die Grabstätte am städt. Westfriedhof nach Rechtskraft
der öffentlichen Bekanntmachung
zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck
für verfallen erklärt.
Diese öffentliche Bekanntmachung
ist vom 27.03.2014 bis 26.04.2014 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck
(Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den
städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso
wird diese öffentliche Bekanntmachung in
der Zeitung „Innsbruck informiert“ im April
2014 und im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
10.05.2014 schriftlich beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat
Friedhöfe, 6020 Innsbruck, Fritz-PreglStraße 2, einzubringen.

Grabstätte West Arkade alt 133,
Zahl III–8945/2013, Auflassung,
Bekanntmachung lt. § 15 (4) der
städt. Friedhofsordnung

Der Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt
bekannt, dass das Benützungsrecht an der
Grabstätte West Arkade alt 9 mit Wirkung
vom 06.07.2013 aufgelassen wurde.
Gemäß § 15 (4) der städt. Friedhofsordnung ist der Verzicht auf das Benützungsrecht an einer Gruft zugunsten der
Stadtgemeinde Innsbruck vom Stadtmagistrat öffentlich bekannt zu machen. Der
Verzicht wird rechtswirksam, wenn binnen
3 Monaten nach Ablauf der öffentlichen
Bekanntmachung kein Eintrittsberechtigter
in das Benützungsrecht eintritt.
Die vorhandenen Grabeinrichtungen
verfallen zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck. Diese öffentliche Bekanntmachung ist vom 27.03.2014 bis 26.04.2014
an der Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den
Anschlagtafeln bei den städt. Friedhöfen
angeschlagen. Ebenso wird diese öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung
„Innsbruck informiert“ im April 2014 und
im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
26.07.2014 schriftlich beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat
Friedhöfe, 6020 Innsbruck, Fritz-PreglStraße 2, einzubringen.

Grabstätte West Arkade alt 145,
Zahl III–2194/2014, Aufforderung
eventueller Nachkommen, Zustellung
gemäß § 25 Zustellgesetz bzw. § 29
der städt. Friedhofsordnung
Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist für
die Grabstätte West Arkade alt 145 kein
Benützungsberechtigter bekannt bzw. der
Benützungsberechtigte nach unbekannter
Adresse verzogen. In dieser Grabstätte
wurde zuletzt Herr Herbert Ortlieb am
29.03.1991 beigesetzt.
Deshalb erfolgt die Aufforderung an
eventuelle Nachkommen, bei der städt.
Friedhofsverwaltung das Eintrittsrecht
schriftlich geltend zu machen oder die
Grabstätte aufzulassen. Sollten keine
eintrittsberechtigten Personen von diesem Recht Gebrauch machen, wird die

Grabstätte am städt. Westfriedhof nach
Rechtskraft der öffentlichen Bekanntmachung zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck für verfallen erklärt.
Diese öffentliche Bekanntmachung
ist vom 27.03.2014 bis 26.04.2014 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck
(Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den
städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso
wird diese öffentliche Bekanntmachung in
der Zeitung „Innsbruck informiert“ im April
2014 und im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
10.05.2014 schriftlich beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat
Friedhöfe, 6020 Innsbruck, Fritz-PreglStraße 2, einzubringen.

Grabstätte West Arkade neu 24,
Zahl III–932/2014, Auflassung,
Bekanntmachung lt. § 15 (4) der
städt. Friedhofsordnung

Der Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt
bekannt, dass das Benützungsrecht an der
Grabstätte West Arkade neu 24 mit Wirkung vom 22.01.2014 aufgelassen wurde.
Gemäß § 15 (4) der städt. Friedhofsordnung ist der Verzicht auf das Benützungsrecht an einer Gruft zugunsten der
Stadtgemeinde Innsbruck vom Stadtmagistrat öffentlich bekannt zu machen. Der
Verzicht wird rechtswirksam, wenn binnen
3 Monaten nach Ablauf der öffentlichen
Bekanntmachung kein Eintrittsberechtigter
in das Benützungsrecht eintritt.
Die vorhandenen Grabeinrichtungen
verfallen zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck. Diese öffentliche Bekanntmachung ist vom 27.03.2014 bis 26.04.2014 an
der Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln
bei den städt. Friedhöfen angeschlagen.
Ebenso wird diese öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung „Innsbruck informiert“
im April 2014 und im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
26.07.2014 schriftlich beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat
Friedhöfe, 6020 Innsbruck, Fritz-PreglStraße 2, einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Stadtmagistrat
Mag. Alexander Legniti

© PAUL FÜLÖP

Poesie von Paul Fülöp

Der Schriftsteller und Poet Paul Fülöp lädt am Samstag, 26. April, um 16:00 Uhr
zu einer szenischen Poesielesung mit Musik und Pantomime in der Einsegnungshalle des
Innsbrucker Ostfriedhofs (Pradl-Amras, Kaufmannstraße 1). Der Eintritt ist frei.
Musik: Christof Habringer, Gösta Müller
Pantomime: Franz Unger

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