Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.2

- S.57

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Die Landeshauptstadt informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 16.01.2014
die Auflage der folgenden entwürfe beschlossen:

HA-B

E

HA-B (. ENTWURF)

ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden
Bebauungsplanes
Nr. HA-B26, Höttinger Au, Bereich zwischen Daneygasse, Kolbgasse,
Amberggasse und Pirmingasse sowie
Bereich Amberggasse 17, Ursulinenweg
37 (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Nach Stellungnahmen zu vorausgehenden Planentwürfen wird der Bebauungsplan geändert nochmals aufgelegt.
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B24, Höttinger
Au, Bereich Fürstenweg 51 und 51a sowie
Ampfererstraße 18 (als Änderung des
Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HAB15 und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B15/1) (gem. § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011), 2. Entwurf
Aufgrund minimaler Adaptierungen im
Zuge der Projektentwicklung ist ein 2. Entwurf des Bebauungsplanes erforderlich.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F21, Innsbruck Innenstadt,
Bereich Maria-Theresien-Straße 12-14
(als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F2) gem. § 36
TROG 2011
Es ist vorgesehen, das ehem. Hotel
„Tourotel Breinössl“ in einen Großbeherbergungsbetrieb umzuwandeln. Dabei
soll das straßenseitige Bestandsgebäude
umgebaut und die hofseitigen Bauteile
abgebrochen und überwiegend sechsge-

IN-F

MÜ-B

schoßig (mit Hochpunkt) neu errichtet
werden. Für dieses Bauvorhaben sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
MÜ-B14, Mühlau, Bereich zwischen
Anton-Rauch-Straße und Holzgasse (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24/
ad) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Für die Neuerrichtung eines Wohnprojektes mit Nahversorgungseinrichtungen
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Gleichzeitig erfolgt im Umfeld die Ergänzung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes durch
die Festlegung von höchsten Punkten von
Gebäuden sowie Höchstzahlen von oberirdischen Geschoßen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F44, Arzl, Bereich Helfentalweg 1 (als teilweise Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36)
gem. § 36 TROG 2011 und Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. AL-B45,
Arzl, Bereich Helfentalweg 1 (als Änderung des Bebauungsplanes ALB30/1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Für die Errichtung eines Doppelhauses
bei gleichzeitigem Abbruch des Bestandsobjektes werden die planungsrechtlichen
Bestimmungen adaptiert.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck

AL-F UND AL-B

in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar.
Die Auflegung erfolgt vom 24.01.2014
bis einschließlich 21.02.2014.
Für den Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B24 wird die Auflagefrist gem. §
66 Abs. 3 TROG 2011 auf 2 Wochen herabgesetzt, d. h. vom 24.01.2014 bis einschließlich 07.02.2014.
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00–10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

beschlossen wurden zudem:
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HW-B7
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HW-B8
• Verordnung Nr. 1/1 zur Änderung
der Schutzzone Nr.1
Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

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