Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.2

- S.4

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4

lebensraum innsbruck

innsbruck informiert nr. 2/2014

© Stadt Innsbruck

Innsbrucks Kindergärten punkten in
Sachen Qualität und
Betreuungszeiten (die
ersten öffnen bereits
um 06:30 Uhr).

Kindergärten und Schülerhorte
bieten Einblicke in ihre Einrichtungen
Im Rahmen der „Tage der offenen Tür“ bieten die 27 städtischen Kindergärten und zehn städtischen Schülerhorte
die Möglichkeit zum Kennenlernen. Vor Ort können sich Eltern und Kinder mit dem Angebot vertraut machen.

D

erzeit besuchen rund 1.925 Kinder die städtischen Kindergärten
und rund 580 Kinder die Schülerhorte. Die „Tage der offenen Tür“ am
19. und 20. Februar (zu den regulären
Öffnungszeiten) haben das Ziel, die Entscheidung der Eltern für die passende
Einrichtung für ihr Kind zu erleichtern.
Außerdem wird das breite Spektrum an
Einrichtungen vorgestellt.
An den „Tagen der offenen Tür“ stehen
die PädagogInnen allen Interessierten für
Fragen zur Verfügung und informieren
vor Ort über die Konzepte ihrer Einrichtungen. Währenddessen sind die kleinen
und jugendlichen BesucherInnen eingeladen, bei den verschiedensten Aktivitäten
mitzumachen. Parallel dazu können sich

Eltern und Erziehungsberechtigte mit
Hilfe des vom Amt für Kinder- und Jugendbetreuung herausgebrachten Folders
„Pädagogische Grundsätze“ informieren.
Dieser bietet eine grobe Zusammenfassung der Qualitätsstandards in den städtischen Einrichtungen.

Alterserweiterte Gruppen
Seit 2007 bietet die Stadt alterserweiterte Gruppen an, in denen Kinder ab zwei
Jahren aufgenommen werden. Die Anzahl der Kinder in den alterserweiterten
Gruppen wurde mit maximal 20 festgelegt, davon können fünf unter drei Jahre
alt sein. Für das Wohl der Kinder sorgen
je eine Fachkraft mit FrüherzieherInnenAusbildung und eine Assistenzkraft.

Gratis Kindergartenjahr

Informationen:

Amt für Kinder- und Jugendbetreuung
Maria-Theresien-Straße 18/ 4. Stock
Tel.: 0512/53 60 DW 4210 bis 4220
post.kinder.jugendbetreuung
@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at

Seit Herbst 2009 ist der Besuch eines
Innsbrucker Kindergartens (bis 14:00
Uhr) für über Vierjährige gratis. In diesem
Zusammenhang gilt seit September 2010
für alle Fünfjährigen der verpflichtende
Besuch eines Kindergartens (§ 26 Tiroler
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, 20 Stunden, vier Werktage pro

Woche). Betroffen sind davon alle Kinder
im Jahr vor dem Schuleintritt.
Die Kindergartenpflicht kann an einem öffentlichen oder privaten Kindergarten erfüllt werden, aber auch in Kindergruppen, sofern diese die wesentlichen
Bildungsziele eines Kindergartens erfüllen. Ausnahmen von der Kindergartenpflicht: Erziehungsberechtigte können
bis spätestens Ende Februar beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Kinderund Jugendbetreuung, um die Ausnahme
von der Besuchspflicht ansuchen (Anzeige
gem. § 26 Abs. 3 TKKG 2010).

Einschreibung in Kindergärten
und Schülerhorte
Die Einschreibung in die Kindergärten
und Schülerhorte findet vom 24. bis 27.
Februar 2014 statt. In den Kindergärten
erfolgt die Einschreibung jeweils von
8:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00
Uhr. Einschreibzeiten in den Schülerhorten sind von 11:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:00 Uhr. Für die Anmeldung des Kindes/Jugendlichen sind die
Geburtsurkunde, der Meldezettel und
die e-card mitzubringen. KR