Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.1

- S.57

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57

bebauungspl äne

die landeshauptstadt informiert
die landeshauptstadt Innsbruck hat in ihrer sitzung am 05. dezember 2013 die auflage der folgenden entwürfe beschlossen:

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AL-B

HA-Ö UND HA-F

AL-B

AM-B

© STADT INNSBRUCK (4)

ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL-B43, Arzl, Bereich westlich
Kreuzgasse und nördlich ÖBB (gem. §
56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Für die geplante Neuerrichtung einer
Wohnanlage mit ca. 40 Wohnungen wird
der Bebauungsplan mit geringfügigen Änderungen nochmals aufgelegt.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HAÖ34, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg
Nr. 166 (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002) (gem.
§ 32 TROG 2011) und Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F38,
Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr.
166 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753) (gem. § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011)
Für die Teilumnutzung eines bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes zur Errichtung von zwei
Wohneinheiten sollen das Örtliche Raumordnungskonzept und der Flächenwidmungsplan geändert werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AL-B44, Arzl, Bereich Teilfl äche der
Gp. 1740 KG Arzl (gem. § 56 Abs. 1
TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung, womit einer Stellungnahme,
die zu einem vorausgehenden Bebauungsplanentwurf eingegangen ist, entsprochen
wird.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AM-B19, Amras, Bereich Amraser-SeeStraße 56c (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B10 und Nr. AMB10/1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Für die Erweiterung des Möbelmarktes Ikea soll der Bebauungsplan geändert
werden.
Die Entwürfe sind während der
Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung einsehbar.
Die Auflegung erfolgt vom 13.12.2013
bis einschließlich 10.01.2014.

Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8:00 Uhr – 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

beschlossen wurden in der
sitzung am 21. november 2013:
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B19
• Bebauungsplan Nr. PR-B8
• Bebauungsplan Nr. PR-B9

Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)