Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.11

- S.19

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lebensraum innsbruck

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19

Ein neues Verkehrsschild für FahrradfahrerInnen

B

is vor kurzer Zeit bestand für RadfahrerInnen die Pflicht, vorhandene
Radwege zu benützen. Eine Novelle der
Straßenverkehrsordnung (StVO) macht
es Behörden nun möglich, diese Pflicht
an bestimmten Stellen aufzuheben.
Durch die neue Regelung können RadfahrerInnen legal auf die Straße ausweichen. Dadurch ist ein zügiges Vorankommen für alle RadfahrerInnen möglich.

Sieht man das
Verkehrsschild
„Radweg ohne Benützungspflicht“,
darf auf der Straße
gefahren werden.

Auf Straßenabschnitten, die auch über
einen Radweg verfügen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Radwegbenützungspflicht aufgehoben werden.
Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des
Verkehrs erlauben, sollen sich RadfahrerInnen in den Autoverkehr einreihen
dürfen – auch wenn es daneben einen
Radweg gibt. Diese Maßnahme soll zur
Entschärfung der oftmals gedrängten
und gefährlichen Situation am Radweg

© A. AISTLEITNER

Entschärfung von
gefährlichen Situationen

beitragen. Die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht gilt allerdings nur
mit dem entsprechenden eckigen Verkehrsschild, dessen offizielle Bezeichnung „Radweg ohne Benützungspflicht“
ist. Bereits Ende September wurde die

Novelle auf der Innsbrucker Innbrücke
umgesetzt. Diesen Schritt erklärte die
für Mobilität zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider damit,
dass die Struktur des dortigen Radweges
nicht mehr angepasst werden kann. MC

Wohnbauförderungsrichtlinien wurden geändert
der Wohnungen durch den Stadtmagistrat erleichtert. Forderungen in diese
Richtung wurden seitens der Stadt bereits in einem einstimmig beschlossenen Gemeinderatsantrag – der von der
früheren Wohnungsstadträtin Dr. Marie-Luise Pokorny-Reitter eingebracht
wurde – zum Ausdruck gebracht. Details
zur Wohnbauförderung unter http://
www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung. AA

© NHT

Leistbares
Wohnen soll mit
den geänderten
Wohnbauförderungsrichtlinien
Realität werden.

A

m 1. Oktober 2013 traten die von der
Tiroler Landesregierung beschlossenen Änderungen zur Wohnbauförderung
in Kraft. Die Stadt Innsbruck mit Wohnungsreferent Vizebürgermeister Christoph Kaufmann begrüßt diese veränderten Wohnbauförderungsrichtlinien und
sieht in deren Umsetzung einen weiteren
Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig verweist er auf die Tatsache, dass
die Stadt Innsbruck gerne bereit ist, ihre
Erfahrungen und Vorschläge betreffend

Wohnbauförderungsrichtlinien zu teilen
und einzubringen. Eine offene Forderung seitens der Stadt ist so etwa noch
die Angleichung der Mietzinsbeihilfenberechnungsgrundlagen an jene der
Wohnbeihilfen.

Erleichterte Wohnungsvergabe
Neben der Entlastung der MieterInnen
wird der Wohnraum durch die veränderten Richtlinien auf Dauer leistbarer
und auch die bedarfsgerechte Vergabe

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