Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.11

- S.6

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6

.Amtsblatt Nr.12
»l. Hilfsschule

Schuljahr

Gesamtzahl
der Schüler

1934/35
1935/36

9U
90

Gesamtzahl
der Klassen

Klassenduichschnttt

Z^A^den
«Z"/« KlMen

18
18

14
9

Abnahme

— 5
Größte Schülerzahl einer Klasse: 25
Kleinste Schülerzcrhl einer Klasse: 9

1934/35
1935/36
Abnahme

IV. Gesamtübersicht
4931 Schüler
113 Klassen
4704 Schüler
111 Klassen
— 227 Schüler
— 2 Klassen

Beitrag öer staöt. Beamtenschaft zum Mnterhilfstvert?5>55/5<5 unö zum Hilfswert,llehmt
hungrige Kinöee zum Mittagtisch^
Die Bediensteten des Stadtmagistrates und der
selbständigen städtischen Unternehmungen sowie die
städtischen Pensionsparteien werden wie im Vorjahre
auch für das Winterhilfswerk 1935/36 vom 1. November 1935 an durch sechs Vtonate einen freiwilligen»
nach dem Monatsnettoeinkommen abgestuften Beitrag
leisten.
Die Beiträge der Bediensteten des Stadtmagistrates
und der städtischen Unternehmungen sowie der städtischen Pensionsparteien ergaben für das Winterhilfswerk 1934/35 einen Gesamtbetrag von 8 6692.—. Mit
einem ähnlichen Ergebnis kann auch für das Winterhilfswerk 1935/36 gerechnet werden.
Weiters sind die städtischen Bediensteten, einem Aufrufe des Bundeskanzlers folgend, bemüht, auch das
Hilfswerk „Nehmt hungrige Kinder zum Mittags
tisch" nach Kräften Zu fördern. Die städtischen Bediensteten leisten zu diesem Hilfswerke freiwillige Bei
träge, deren Gesamterträgnis die Durchführung einer
Gemeinfchaftsaussveifung für 32 Schulkinder ermöglicht. Diese 32 Schulkinder erhalten in der Zeit von
Mitte November 1935 bis zum Ende des Schuljahres,
also durch nahezu acht Monate, täglich ein bekömmliches, ausreichendes und auch abwechslungsreiches Mittagessen. Die Gesamtzahl der gestifteten Mittagessen beträgt 6200. Die Ausspeisung wird an die Schulkinderausspeisung angegliedert, deren wohlorganisierte und
seit Jahren bewährte Einrichtung es ermöglicht, die
ebenfalls aus den Beiträgen zu bestreitenden Betriebskosten der Aktion auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die Auswahl der Schulkinder wird in engster Zusammenarbeit der Lehrerschaft der städtischen Volks- und
Hauptschulen mit den Jugendfürsorgen und dem
Schulärzte vorbereitet und im Einvernehmen mit der
Landesstelle des Mutterschutzwerkes der Vaterländischen Front getroffen. Damit ist die Gewähr gegeben,
daß nur bedürftige und würdige Schulkinder erfaßt
werden.

Abänderung öer Innsbrucker Nlarttorönung
An der Amtstafel des Stadtmagistrates ist folgende,
vom Bürgermeister mit Verfügung vom 4. November
1935, ZI. VIII/N—2734/1935, erlassene Kundmachung
angeschlagen:

Kunömachung
Mit Genehmigung der Landeshauptmannschaft für
Tirol vom 19. September 1935, ZI. la — 27/4, werden
die §§ 21 und 22 der Innsbrucker Marktordnung vom
Jahre 1924 wie folgt abgeändert:
§ 21.
I n Innsbruck finden folgende Jahrmärkte statt:
1. Krämermarkt am 14. Jänner.
2. Lichtmeßmarkt am 5. Februar.
3. Mittfastenmarkt am 2. Dienstag in der Fastenzeit.
4. Krämermarkt am 14. April.
5. Maimarkt am 4. Montag nach Georgi.
6. Krämermarkt am 25. Juni.
7. Jakobimarkt am 25. Juli.
8. Laurenzimarkt am 10. August.
9. Krämermarkt am 25. September.
10. Brigittamarkt am 8. Oktober.
11. Gallimarkt am 16. Oktober.
12. Krämermarkt am 9. November.
13. Krämermarkt am 29. November.
14. Thomasmarkt am Montag in der Quatemberwoche im Monat Dezember.
Fällt einer der genannten Markttage auf einen Sonn- oder
Feiertag, so findet der betreffende Markt am darauffolgenden
Wochentag statt.
§ 22.
Die unter Nr. 1 bis 13 aufgezählten Jahrmärkte finden in der
Nähe des Nutzviehmarktplatzes an der Straße neben der Sill
statt; der unter Nr. 14 genannte Thomasmarkt wird in der I n n rainallee abgehalten.
Zum Verkaufe auf den Jahrmärkten sind alle im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausnahme von Getränken und fertigen Speisen zugelassen. Der Verkauf von gebratenen Kastanien
kann nach Maßgabe des Bedarfes vom Marktamte bewilligt werden.
Waren, deren Verkauf an eine Konzession gebunden ist (außer
Getränken und fertigen Speisen), dürfen nur von den hiezu befugten Gewerbetreibenden feilgehalten werden.
Diese neuen Bestimmungen der Marktordnung, die eine Vermehrung der Krämermärkte von 8 auf 14 für das Jahr und die
Verlegung dieser Märkte, mit Ausnahme des Thomasmarktes, in
die Nähe des Viehmarktplatzes an der Sill mit sich bringen, werden vom 1. Jänner 1936 an gehandhabt.
Von diesem Zeitpunkt entfallen auf Grund einer Verfügung
des Regierungskommissärs vom 30. März 1934 die sogenannten
Wochenmärkte, die bisher jeden Samstag in der Innrainallee abgehalten wurden.
Gleichzeitig wird auch die mit Verfügung des Regierungskommissärs vom 5. Juli 1935 bewilligte Ermäßigung der Krämermarktgebühren um ungefähr 50 Prozent der bisherigen Sätze
wirksam.
Ab 1. Jänner 1936 werden somit bei den Krämermärkten, die
an der Straße bei der Sill abgehalten werden, folgende Platzgebühren eingehoben:
1. Bei Verwendung eines Verkaufsstandes für den laufenden
Meter 8 1.—:
2. bei Feilbietung der Marktgegenftände am Boden, ohne Rücksicht auf die Art derfelben, für jeden voll in Anspruch genommenen oder angefangenen Quadratmeter Vodenfläche 8 —.75.
Die Platzgebühren für den am Innrain verbleibenden Thomasmarkt und die Gebühren für die Veistellung von Marktständen
werden durch diese Aenderung der Marktgebühren n i c h t berührt.