Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.10

- S.7

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lebensraum innsbruck

www.ibkinfo.at

Elmar Rizzoli, Vorstand des Amtes
für Allgemeine Sicherheit, ist seit sieben Jahren Chef der Mobilen Überwachungsgruppe. Im Kurz-Interview
gibt er einen Einblick in den Alltag
seiner MitarbeiterInnen.
Ein besonders kurioses Erlebnis?
Eine Vorarlbergerin bemerkte erst
beim Einchecken am Innsbrucker
Flughafen, dass sie ihren Pass zuhause
vergessen hatte. Da wir auch direkt
am Flughafen Notpässe ausstellen, konnte der Dame in letzter Minute geholfen werden: Der Pass wurde fertig, als die Motoren bereits
gestartet hatten.
Gibt es für MÜG-MitarbeiterInnen Weihnachten zu Hause?
Zumindest zwei von ihnen feiern Weihnachten auf der Dienststelle,
denn seit nunmehr vier Jahren stehen unsere MitarbeiterInnen 365
Tage im Jahr der Bevölkerung zur Verfügung. Am Silvesterabend
sind sogar acht MitarbeiterInnen im Dienst.
Erlebt man auch besonders emotionale Momente?
Ja, durchaus: Im November letzten Jahres wurde ein slowakischer
Ladendieb ertappt, der flüchten konnte und seine elfjährige Tochter
einfach zurückließ. Unsere Mitarbeiter nahmen das verzweifelte
Mädchen in ihre Obhut, brachten es für zwei Nächte in einem
Kinderheim unter und konnten es schließlich auf der Botschaft der
Mutter übergeben, das war sehr emotional für alle Beteiligten.

für Allgemeine Sicherheit Elmar Rizzoli
fest. „So können wir mittels der Fahrradstreifen entlang der Nordkette die
Einhaltung des Leinenzwanges besonders gut kontrollieren.“

Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Das Aufgabengebiet der MÜG erstreckt
sich von der Überwachung der Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen
(Innsbrucker Parkordnung, Innsbrucker
Spielplatzordnung,
Alkoholverbotsordnung, etc.), der Einhaltung landesgesetzlicher Verordnungen (Tiroler
Landes-Polizeigesetz bzgl. Lärm und
Tiere, Tiroler Jugendschutzgesetz, Tiroler Feldschutzgesetz, Tiroler Veranstaltungsgesetz, Leinenzwangverordnung)
bis zur Überwachung von bundesgesetzlichen Verordnungen (Straßenverkehrsordnung – eingeschränkt auf den

ruhenden Verkehr; Gewerbeordnung,
Meldegesetz, Eisenbahngesetz).
Ebenfalls zum Aufgabengebiet der
MÜG gehören: Durchführung von
Erhebungen, Briefzustellungen und
Sperrdienste für städtische Dienststellen; Durchführung von Ordnerdiensten
für die Stadt Innsbruck; Unterstützung
der Gemeindeeinsatzleitung in allen
Belangen; Unterstützung der Einsatzorganisationen bei Sucheinsätzen nach
vermissten Personen; Durchführung
von Verkehrsmaßnahmen im Rahmen
von Veranstaltungen sowie von Sofortmaßnahmen bei Schadensereignissen
und Unfällen.

Befugnisse der MÜG
Die MitarbeiterInnen der MÜG sind
zur Ausstellung von Organmandaten
berechtigt. Ebenso dürfen sie Personen

„Bestimmte Rechtsbereiche, für die die Stadt Innsbruck
zuständig ist, könnten ohne die MÜG nicht vollzogen
werden. Seit der Novellierung des Stadtrechtes 2012 ist sie
darin verankert.“
Magistratsdirektor Dr. Bernhard Holas

überprüfen, die bei einer Verwaltungsübertretung angetroffen werden. Diese
können auch kurzfristig angehalten
werden. Weiters fällt die Abschleppung
von Kfz sowie die Erteilung von Anweisungen an VerkehrsteilnehmerInnen in
ihre Zuständigkeit. Gegenstände, die
Lärm erzeugen, dürfen sichergestellt
und Personen im Bedarfsfall weggewiesen werden. KR/ER/CM

Kontakt

Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) – Journaldienst
Salurner Straße 4, Tel. 0512 / 53 60-12 72
mueg@innsbruck.gv.at
Montag bis Sonntag, rund um die Uhr
www.innsbruck.gv.at/mueg

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