Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.8

- S.57

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HW-B7

RE-B8

AM-B18

IN-F20

© Stadt Innsbruck (6)

Kindergarten sowie ein Wohngebäude mit
ca. 70 wohnbaugeförderten und ca. 8 betreuten Wohnungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AM-B18, Amras, Bereich Winkelfeldsteig, Gp. 161/2, KG Amras (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AM-B5) (gem.
§ 56 Abs. 1 TROG 2011)
Um auf einem sehr beengten Grundstück ein Einfamilienhaus errichten zu können, wird die Baufluchtlinie verschoben.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F20, Bereich Amraser Straße
2-4 (als teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753 und IN-F13)
gem. § 36 TROG 2011
Für die geplante Errichtung eines Baukomplexes mit Handelsflächen im Sockelbereich, einer öffentlichen Kulturplattform
und einem Hochbau mit überwiegend
Wohnnutzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F34, Hötting West, Harterhofweg 82 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F19) (gem. §
36 Abs. 2 TROG 2011)
Für die geplante Neuerrichtung eines
Wohngebäudes für „Betreutes Wohnen“
mit ca. 18 Plätzen wird eine entsprechende
Sonderflächenwidmung festgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AL-B42, Arzl, Einmündungsbereich
Arzler Straße/Dr.-Hans-Klocker-Straße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr.
AL-B20, AL-B20/1 und AL-B20/2) (gem.
§ 56 Abs. 1 TROG 2011)
Die Straßenfluchtlinien werden an das
teilweise bereits ausgebaute bzw. noch geplante Straßenprojekt angepasst und die übrigen Festlegungen entsprechend adaptiert.

Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung einsehbar.
Die Auflegung erfolgt vom 29.7.2013
bis einschließlich 26.8.2013.
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 Uhr bis 10 Uhr
eingeholt werden.

Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurden zudem:
• Bebauungsplan Nr. HA-B22
• Flächenwidmungsplan Nr. WI-F23
• Flächenwidmungsplan Nr. AL-F43
• Bebauungsplan Nr. AL-B40
• F lächenwidmungsplan Nr. MÜ-F15
• Bebauungsplans und Ergänzender
Bebauungsplans Nr. HA-B21
• Aufhebung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. MÜ-B10 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
MÜ-B10/1, Mühlau, im Bereich der
künftigen Gp. 337/15, KG Mühlau

HW-F34

57

AL-B42

Für den Gemeinderat,
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)