Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.7

- S.52

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r at h a u s m i t t e i l u n g e n

innsbruck informiert nr. 7/2013

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2013
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
PR-B9, Pradl, Bereich zwischen
Defreggerstraße, Körner­straße,
Gaswerkstraße und Pradler Straße
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neu­
bearbeitung, wobei Stellungnahmen, die
zu einem vorausgehenden Bebauungs­
planentwurf eingegangen sind, teilweise
berücksichtigt werden.
Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HAB23, Höttinger Au, Bereich zwischen
Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Cusanusweg, Huchenstraße (gem. § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neu­
bearbeitung mit der Festlegung von Bau­
dichten und Bauhöhen.
Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HAB24, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg
51 und 51a sowie Ampfererstraße 18 (als
Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA-B15 und des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HA-B15/1) (gem. §
56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Es ist die Errichtung einer aus einem
Wettbewerb hervorgegangenen Wohnan­
lage mit ca. 105 Wohnungen geplant. Zur
Schaffung der planungsrechtlichen Vor­
aussetzungen werden in der besonderen
Bauweise detaillierte Baukörper und Hö­
henfestlegungen getroffen.

© Stadt Innsbruck (4)

52

PR-B9

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F10, Reichenau, Bereich zwischen Durigstraße und Reut-NicolussiPark (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F7) gem. § 36 Abs.
2 TROG 2011 und
Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
RE-B9, Reichenau, Bereich zwischen
Durigstraße und Reut-Nicolussi-Park
(als Änderung des Bebauungsplanes
RE-B6 und des Ergänzenden Bebauungsplanes RE-B6/1) (gem. § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011)
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein aus einem Wett­
bewerb hervorgegangenes Neubauprojekt

HA-B23

mit ca. 55 Wohnungen werden in der be­
sonderen Bauweise die einzelnen Gebäude
sowie deren Höhen differenziert festgelegt.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung einsehbar.
Die Auflegung erfolgt vom 21. Juni 2013
bis einschließlich 19. Juli 2013.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 Uhr bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurden zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. WI-F22
• F lächenwidmungsplan Nr. HA-F37
• Bebauungsplan Nr. WI-B17
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. AL-B38
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B18
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B5

HA-B24

RE-F10 und RE-B9

Für den Gemeinderat,
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)