Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.11

- S.4

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Bevölkerung nur selten mehr gekauft. Die Friedhofsverwaltung überläßt in städtischen Arkaden auch einzelne Nischen zu einem angemessenen Preise; sind in
einer solchen Arkade genügend Nischen besetzt oder verkauft, legt die Stadt das zugehörige Denkmal auf ihre
Kosten an.
Die Gräber in den 33 Grabfeldern des alten und
neuen Teiles des Westfriedhofes und im Ostfriedhofe
gibt die Stadtgemeinde nach folgenden Grundsätzen ab:
a) Reservierte Gräber. Solche können auf 10, 25, 50
Jahre oder auf die Dauer des Bestandes des Friedhofes
gegen Erlag der festgesetzten Gebühren reserviert werden. I m alten Teile des Westfriedhofes sind alle Gräber
den Reservierungen vorbehalten, im neuen Teile und
im Ostfriedhof zumeist nur die Randgräber, die mit
Rücksicht auf ihre günstige Lage an den breiten Wegen
sehr gesucht sind und daher ausschließlich gegen Bezahlung den Bewerbern überlassen werden. Nur auf reservierten Gräbern dürfen gemäß der Bestimmung der
Friedhofsordnung Denkmäler aufgestellt werden.
d) Gewöhnliche Gräber (Turnusgriiberj. Für diese ist
keine Bezahlung zu leisten, da jede Gemeinde auf
Grund des Gesetzes verpflichtet ist, die im Gemeindegebiete
Verstorbenen im Friedhof beerdigen zu lassen. Auf diesen Gräbern ist nur die Errichtung von einfachen HolzKreuzen gestattet, Denkmäler sind, wie erwähnt, unzulässig. Die Gräber werden nach Ablauf der gefetzlich
vorgesehenen Frist von 10 Jahren von der Friedhoftierwaltung eingezogen und neu verwendet. Der Bedarf
an solchen Gräbern ist der Armut der Bevölkerung entsprechend sehr groß. So benötigt z. B. ein geistlicher
Orden für seine Angehörigen allein jährlich 30 bis 35
dieser Gräber.
Die Aufstellung jedes Grabdenkmales bedarf der
Genehmigung des Stadtmagistrates; die Partei hat hiefür die Pläne, aus deren Zeichnung und Beschreibung
die Art der Ausführung und der verwendeten Baustoffe
zu ersehen ist, beim Stadtmagistrat einzureichen. Die
Pläne und Entwürfe werden hinsichtlich der zulässigen
Ausmaße und der Eignung für die jeweilige Lage des
Grabes geprüft, wobei das Augenmerk auf die Hebung
einer bodenständigen und werkstoffgerechten Kunst gerichtet ist. Denkmalentwürfe in geschmackloser Ausführung oder solche, die den Sinn des dabei verwendeten Stoffes verneinen, werden zurückgewiesen. Es wäre
wünschenswert, wenn manche Bildhauer und Steinmetze, immer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Besteller, vor allem in den auf Vorrat
gearbeiteten Denkmälern, bessere Entwürfe vorlegten.
I m allgemeinen gute Entwürfe werden von Kunstschlossern unterbreitet. Die Friedhofkultur ist ein Maßstab der jeweiligen Kultur eines Volkes, darum müssen
sich jene Kreise, Künstler und Behörden, die auf die
Gestaltung der Friedhofsdenkmäler und -Anlagen Einfluß nehmen, der Wichtigkeit ihrer Sendung stets bewußt sein.
Der städtische West- und Ostfriedhof werden als interkonfessionelle Friedhöfe geführt; als solche sind auch der
protestantische und jüdische Teil des Westfriedhofes anzusehen, wenngleich in diesen beiden Abteilungen
hauptsächlich Verstorbene einer der beiden Konfessionen
beerdigt werden. Auf interkonfessionellen Friedhöfen
werden Tote jeder Konfession oder ohne Konfession beigesetzt, ohne Bedachtnahme auf das Glaubensbekenntnis oder auf die Todesart, so daß z. B. auch Selbstmörder auf diesen Friedhöfen beerdigt werden.

.Amtsblatt Nr.12
I n der wirtschaftlichen Gebarung der Friedhofsverwaltung spiegelt sich so recht die Not unserer Tage wider. Nach dem Maße der Ausstattung sind die Aufbahrungen in fünf Klassen zwischen Prunkklasse und einfachster Art eingeteilt, wozu noch die beiden Gruppen
der Armen- und Krankenhausbeerdigungen treten. Aufbahrungen und Beerdigungen nach der zweiten Klasse,
die ehedem von vielen bürgerlichen Familien gewählt
wurden, zählen jetzt zu den Seltenheiten. Es ist eine
Abwanderung jeder Beerdigungsgruppe zur nächst billigeren Klasse festzustellen. Diese Erscheinung im Zusammenhange mit dem Umstände, als nur mehr sehr
selten Arkaden angekauft werden, bewirkt seit mehreren Jahren schon einen namhaften Abgang der Friedhofsgebarung. Es muß aus diefem Grunde in der Verwaltung der Friedhöfe fo gespart werden, daß manche
wünschenswerte Arbeit zur Verschönerung unterbleiben
oder wenigstens zeitlich verschoben werden muß.
Die Beerdigungen sind in Innsbruck den verschiedenen privaten Leichenbestattungsunternehmungen überlassen, die Stadtgemeinde befaßt sich damit nicht, sie
stellt nur die Aufbahrungsräume mit der erforderlichen
Einrichtung famt Schmuck zur Verfügung und besorgt
das Oeffnen und Schließen der Gräber.
Durch diesen Auffatz soll ein kurzer Einblick in ein
Gebiet der städtischen Verwaltungstätigkeit geboten
werden, das allgemeinem Interesse begegnet. Die Stadtgemeinde Innsbruck setzte unter großen Opfern jederzeit alles daran, ihren Friedhöfen als Ruhestätte der
Toten ein würdiges Gepräge zu verleihen. Sie wird
ihnen die gleiche Aufmerksamkeit nach Maßgabe ihrer
Mittel auch in Zukunft zuwenden.

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