Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.6

- S.53

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r at h a u s m i t t e i l u n g e n

© Stadt Innsbruck (9)

www.innsbruckinformiert.at

RE-F9

Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung, einsehbar.
Die Auf legung erfolgt vom
03.05.2013 bis einschließlich 31.05.2013.

MÜ-F15

Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger,

die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, bis spätestens eine Woche
nach Ablauf der Auflegungsfrist eine
schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurde zudem:
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B23
• F lächenwidmungsplan Nr. HA-F35
• Flächenwidmungsplan Nr. HA-F36

Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

„ÖROKO ´25“: Planungsstrategie für die Zukunft unserer Stadt

© STADT INNSBRUCK

Im Dialog mit Innsbrucks BürgerInnen

D

as Amt Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
arbeitet an den Vorbereitungen zur Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO),
die Verordnung zur strategischen
Stadtentwicklung. Die Evaluierung des
rechtskräftigen ÖROKO 2002 bestätigt
großteils die bisherigen planerischen
Annahmen. Wichtig sind die Stadtentwicklungsziele
haushälterischer
Umgang mit Grund und Boden, Verdichtung und Mehrfachnutzung sowie
Sicherung eines funktionstüchtigen
Frei- und Grünflächensystems.

Die bisherigen Raumordnungsziele sind
so weiter zu entwickeln, dass auch über
das Jahr 2025 hinaus flexibel auf die
verschiedenen Nutzungsanforderungen reagiert werden kann. Dabei sind
die verschiedenen Raumansprüche und
teilweise auch konkurrierenden Nutzungsinteressen aufeinander abzustimmen oder gegeneinander abzuwägen.
Alle InnsbruckerInnen sind eingeladen, am ÖROKO ´25 mitzuwirken und
Anregungen einzubringen. Die Homepage www.oeroko.innsbruck.gv.at dient
dabei als digitale Plattform.

Vorausschauend Planen –
Zukunft gemeinsam denken

Ein erster Entwurf des ÖROKO ´25 soll
im Herbst 2014 vorliegen. Zur öffentli-

Die Herausforderung bei der Fortschreibung ist, dass nach Jahren der Stagnation Innsbrucks Bevölkerung wieder
wächst und damit auch der Druck auf
den begrenzten Siedlungsraum steigt.

Wie geht es weiter?

Anregungen und Informationen können bis Ende August 2013 schriftlich
übermittelt werden an:
• per digitalem Formular auf
www.oeroko.innsbruck.gv.at
• per Brief und E-Mail mit dem Betreff
„Anregungen ÖROKO ´25“ an MA III,
Referat Stadtentwicklungsplanung,
Maria Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck bzw. oeroko@innsbruck.gv.at
Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine
individuelle Antwort leider nicht möglich ist. Wir informieren Sie weiter!

chen Auflage werden alle InnsbruckerInnen informiert und können Stellung
nehmen. Auf dieser Grundlage und
weiterer Beiträge wird die Notwendigkeit eines zweiten Entwurfes geprüft.
Bis 2015 muss das ÖROKO ´25 fertig gestellt und vom Innsbrucker Gemeinderat als Verordnung beschlossen werden.
Danach folgt das aufsichtsbehördliche
Genehmigungsverfahren beim Amt der
Tiroler Landesregierung. 

„Die Innsbruckerinnen und Innsbrucker kennen ihre Stadt sehr gut, sie sind die AlltagsexpertInnen und wissen, wo Entwicklungen anstehen, Potenziale stecken und auch Herausforderungen zu bewältigen sind. Daher sind die Anregungen, die nun in einer sehr frühen Phase aus
der Bevölkerung kommen, wichtig für die weitere Arbeit.“ Stadtrat Mag. Gerhard Fritz

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