Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.6

- S.52

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52

r at h a u s m i t t e i l u n g e n

innsbruck informiert nr. 6/2013

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 25. April 2013
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
PR-B7, Pradl, Bereich Anzengruberstraße 3, 5, 7 und Resselstraße
9, 11 (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung, wobei eine Stellungnahme zu
einem vorausgegangenen Bebauungsplanentwurf teilweise berücksichtigt wird.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
PR-B8, Pradl, Bereich Egerdachstraße 26, 28 und Pestalozzistraße 13,15,17;
Bereich östlich Gabelsbergerstraße
zwischen Gumppstraße und Defreggerstraße; Bereich westlich Lindenstraße
4 – 20; Geviert im Kreuzungsbereich
zwischen Defreggerstraße und Amraser
Straße sowie östlich der Körnerstraße
zwischen Defregger- und Gumppstraße
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung, wobei Stellungnahmen zum
vorausgegangenen Bebauungsplanentwurf
teilweise berücksichtigt werden.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F23 Wilten, Bereich zwischen
Leopoldstraße, Grassmayrstraße, Südbahnstraße und Schidlachstraße (als
gänzliche oder teilweise Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 753, 85/d
und WI-F2) gem. § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011 und Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B19, Wilten, Bereich
zwischen Leopoldstraße, Grassmayrstraße, Südbahnstraße und Pechegarten
(gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Aktualisierung des Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanes. Gleichzeitig werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine, aus einem Städtebau- und Architekturwettbewerb hervorgegangene Neubebauung mit Wohnungen und untergeordneten Geschäftsflächen geschaffen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F43, Arzl, Bereich: Siedlungsgebiete Eggenwaldweg Nord,
Schönblickweg, Finkenbergweg und
Liegenschaft Purnhofweg 31 (als teilweise oder gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL-F1, AL-F3,

PR-B7

PR-B8

WI-F23 und teilweise WI-B19

AL-F43 und teilweise AL-B40

AL-F18 und AL-F36) gem. § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011 und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AL-B40,
Arzl, Bereich Schönblickweg 14, 18, 20,
22; Bereich des gewidmeten Baulandes
am nördlichen Eggenwaldweg sowie
Gp. 1627 und 1637 und Teilfläche der Gp.
1740, alle KG Arzl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B22) (gem. § 56
Abs. 1 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Aktualisierung des Flächenwidmungsplanes. Für
verschiedene kleinere Bauvorhaben werden
dabei die Widmungsgrenzen adaptiert.
Gleichzeitig erfolgt die bebauungsplanmäßige Bearbeitung einiger Teilbereiche.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F9, Reichenau, Eckbereich Reichenauer Straße und Hirschberggasse (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F7) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante
Errichtung eines aus einem Wettbewerb

hervorgegangenen Projektes für ein sozialpastorales Zentrum, einen Kindergarten
sowie ein Wohngebäude werden, neben der
Kirche und nördlich des bestehenden Parks
am Gutshofweg, die entsprechenden Widmungen festgelegt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F15, Mühlau, Eckbereich
Hallerstraße / Hans-Maier-Straße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ds) (gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011)
Für die Errichtung einer PKW-Diskonttankstelle werden die widmungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F19, Innsbruck, Bereich Ecke
Museumsstraße / Brunecker Straße,
Gpn. 467/1, KG Innsbruck (als teilweise
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F5) gem. § 36 TROG 2011
Für die geplante Umnutzung von Teilflächen des „Europahauses“ für einen Hostelbetrieb sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden.