Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.5

- S.53

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r at h a u s m i t t e i l u n g e n

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das Projekt in der besonderen Bauweise
festgelegt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F13, Igls, Bereich Gp. 421/4,
Gsetzbichlweg 6 sowie Teilfläche der
Gp. 615/4, Gletscherblick 42-48, beide
KG Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1) gem. § 36 Abs. 2
TROG 2011
Aufgrund der Notwendigkeit der einheitlichen Widmung von Bauplätzen wird
der Flächenwidmungsplan geringfügig adaptiert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F42, Amras, Bereich der
Gpn. 1666/1 und 1666/2, beide KG Amras
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F1) gem. § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 TROG 2011
Zur Ermöglichung eines weiteren, zeitlich
befristeten Bestandes der Kleingartenanlage
Wiesengasse wird die Widmung „Sonderfläche – Dauerkleingärten“ festgelegt.
Die Entwürfe sind während der
Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magis-

IG-F13

© Stadt Innsbruck (7)

AL-B39

53

AM-F42

tratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom
29.3.2013 bis einschließlich 26.4.2013.
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben

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das Recht, bis spätestens eine Woche
nach Ablauf der Auflegungsfrist eine
schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurde zudem:
• Bebauungsplan Nr. PR-B6
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

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