Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.5

- S.11

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lebensraum innsbruck

www.innsbruckinformiert.at

Ergebnis der Woche vom 8.4. bis 14.4. (117 TeilnehmerInnen)

Wie zufrieden sind Sie mit der Straßen- und Gehwegreinigung
der Stadt Innsbruck?
Dieser zufriedenstellende Umfragewert
ist sicherlich auf die regelmäßigen Intervalle und die gewissenhafte Durchführung
der Reinigungsarbeiten zurückzuführen.
Innsbruck hat derzeit aber auch eine
Unzahl von Baustellen, wobei in solchen
Fällen die Reinigung der Verkehrsflächen
grundsätzlich in der Verantwortung
der ausführenden Baufirmen liegt. Die
Gehsteigreinigung obliegt nur im Zwangsreinigungsgebiet der Stadt Innsbruck.
Außerhalb muss daher auch auf die Verpflichtung zur Sauberhaltung der Anrainer
hingewiesen werden.
Christoph Kaufmann
Vizebürgermeister, ressortzuständig für Familien und Senioren

Mitreden und Mitgestalten – Ihre Meinung zählt!

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in der Stadt Innsbruck, beantworten Sie die Frage der Woche
und melden Sie sich an für das Innsbruck Stadt-Panel auf dem Online-Umfrageportal „Meine Stadt. Meine Meinung.“
www.innsbruckinformiert.at/meinung

Die Mittel der klassischen Bürgerbeteiligung in Innsbruck

Ü

ber Beteiligungsformen, wie etwa
Volksbefragungen, Bürgerinitiativen, Petitionen oder auch die Möglichkeit,
einen Stadtteilausschuss einzurichten,
fühlen sich laut einer Innsbruck-StadtPanel-Befragung viele zu wenig informiert. „Innsbruck informiert“ stellt daher monatlich die Beteiligungsformen im
Detail vor.

Der Stadtteilausschuss
In Innsbruck gibt es neun Katastralgemeinden, jede bildet einen Stadtteil und
hat die Möglichkeit, einen Stadtteilausschuss einzurichten. Zweck ist es, Angelegenheiten, die für den betreffenden
Stadtteil von wesentlicher Bedeutung

sind, vorzuberaten und entsprechende
Anträge zur Beschlussfassung an den
Gemeinderat bzw. den Stadtsenat zu
stellen. Ein Stadtteilausschuss setzt
sich aus 20 Mitgliedern zusammen –
jeweils zur Hälfte aus StadtteilbewohnerInnen und Mitgliedern des Gemeinderates. Die Funktionsperiode beträgt
sechs Jahre und endet jedenfalls mit
dem Ablauf der Funktionsperiode des
Gemeinderates.
Um einen Stadtteilausschuss einzurichten, müssen das mindestens 15
Prozent der wahlberechtigten GemeindebürgerInnen des betreffenden Stadtteils schriftlich anregen. Nachdem die
Anregung öffentlich kundgemacht

wurde, können sich wahlberechtigte
StadtteilbewohnerInnen der Einrichtung des Stadtteilausschusses anschließen. Haben innerhalb von vier Wochen
30 Prozent der StadtteilbewohnerInnen unterschrieben, so beschließt der
Gemeinderat, die Wahl der Mitglieder
des Stadtteilausschusses auszuschreiben. Für diese Wahl muss die Wahlbeteiligung mindestens 75 Prozent jener
Wahlbeteiligung betragen, die bei der
letzten Gemeinderatswahl gegeben war.
Ein Gemeinderatsbeschluss legt schließlich die Einrichtung des Stadtteilausschusses fest. Der Stadtteilausschuss
tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich zusammen. ER

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