Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.5

- S.4

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lebensraum innsbruck

innsbruck informiert nr. 5/2013

Mit Bello in der Stadt: Von Pflichten über
Gassi-Sackerln bis zum Toben auf der Wiese
Geht es um den besten Freund des Menschen, muss auch im Stadtgebiet gegenseitiges Verständnis und
Rücksichtnahme an oberster Stelle stehen. Eine Broschüre des Landes soll dabei unterstützen.

E

lementarer Teil der Lebensqualität in Innsbruck ist der stets
hoch frequentierte Naherholungsraum. Damit alle BürgerInnen zu
gleichen Teilen daraus Nutzen ziehen,
ist ein friedliches Miteinander unumgänglich. Das gilt sowohl für Ruhesuchende in Parks, Familien mit Kindern
auf Spielplätzen, SportlerInnen und
Wanderbegeisterte in den Wäldern und
am Berg, aber auch in besonderem Maße
für HundehalterInnen. Sie müssen sich
dabei nicht nur ihrer Verantwortung gegenüber dem Tier, sondern auch gegenüber der Gesellschaft bewusst sein.
Schließlich ist die Haltung von Hunden nicht immer konfliktfrei. Die Stadt
Innsbruck ist darum bemüht, einerseits

für HundebesitzerInnen und deren
Hunde gute Bedingungen zu schaffen,
andererseits auch auf die HundebesitzerInnen einzuwirken, damit ihre vierbeinigen Lieblinge keinen Anlass zum
Ärgernis geben.
Die im Jänner 2013 herausgegebene
Broschüre des Landes Tirol mit dem Titel
„Damit dein Hund allen Freude macht“
geht auf die verschiedensten Themen
und Spielregeln rund um die Hundehaltung ein. Auf rund 30 Seiten wird umfassend über gesetzliche Pflichten, richtiges
Verhalten bei Vorfällen und Unfällen,
Sauberkeit sowie über die Beziehung zwischen Hunden und Kindern, Erziehung
und artgerechte Haltung informiert. Der
Hundefolder liegt beim Stadtmagistrat,

bei Tierärzten und Tierschutzorganisationen auf und ist über die Homepage des
Landes Tirol erhältlich.

Gesetzliche Pflichten
fördern das Miteinander
Beispielsweise ist das Halten von Hunden steuerpflichtig, eine Hundehaftpflichtversicherung muss nachgewiesen
werden. Hunde müssen seit 2010 auch
gechipt und damit registriert werden,
damit sie ihren BesitzerInnen mittels
amtlicher Heimtierdatenbank zugeordnet werden können.
Im Tiroler Landespolizeigesetz werden die besonderen Pflichten für das
Halten und Führen von Hunden geregelt. Das Gesetz sieht zudem vor, dass