Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.4

- S.55

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55

Die Stadtplanung informiert

© Stadt Innsbruck (2)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2013
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

HA-F36

IN-B24

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F36, Höttinger
Au, Bereich Blasius-HueberStraße/Rösslsteig, Sonnenstraße/Dr.
Sigismund-Epp-Weg, Mariahilfstraße/
Höttinger Au und Inn (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖF1) gem. § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011
Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. INB24, Innsbruck-Mariahilf, Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Mariahilfstraße und Inn (gem. §
56 Abs. 1 und 2 TROG 2011), Modell
Es erfolgt eine planungsrechtliche Aktua­
lisierung gemäß Tiroler Raumordnungs­
gesetz 2011.

Zudem werden die Voraussetzungen für
die Neustrukturierung des Bereiches rund
um den ehemaligen Kirchenwirt (Neubau
Wohnbebauung, Aufweitung Spielplatz,
etc.) geschaffen.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung einsehbar. Die
Auflegung erfolgt vom 1.3.2013 bis einschließlich 29.3.2013.
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 Uhr bis 10 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis
spätestens eine Woche nach Ablauf der

Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurde zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. PR-F9
• F lächenwidmungsplan Nr. MÜ-F13
• Bebauungsplan Nr. MÜ-B12
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B20
• Verordnung Örtlicher Bauvorschriften gem. § 20 TBO 2011, Höttinger Au,
im Bereich zwischen Fischerhäuslweg,
Ursulinenweg, Amberggasse,
Kolbgasse und Daneygasse
• Erlassung einer Bausperre im Bereich
Badhausstraße 1, Igls
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

Innsbruck geht gegen „Wildplakatierer“ vor:

In einer Schwerpunktaktion hat die Innsbrucker Berufsfeuerwehr gemeinsam mit der Mobilen Überwachungsgruppe rund
100 verbotenerweise im Straßenraum angebrachte Plakate entfernt. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verbieten das
Anbringen von Plakaten an Verkehrseinrichtungen (Ampelmasten, Verkehrszeichen, Lichtmasten, Brückengeländer etc.).
Die Plakate sind oft so angebracht, dass sie die Verkehrssicherheit gefährden. „Daher werden auch weiterhin solche Aktionen erfolgen“,
erklärt Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Die Kosten für die Entfernung haben die VerursacherInnen zu tragen. ER