Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.4

- S.12

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innsbruck informiert nr. 4/2013

Mangels
erforderlicher
Unterschriften wurde im
Februar die
Bürgerinitiative
„Radfreundliches Innsbruck“
abgewiesen.

Ü

ber Beteiligungsformen wie etwa
Volksbefragungen, Bürgerinitia­tiven,
Petitionen oder auch die Möglichkeit,
einen Stadtteilausschuss einzurichten,
fühlen sich laut einer Innsbruck-Stadt-­

Mitreden und
Mitgestalten:

In Kürze startet die nächste InnsbruckStadt-Panel-Befragung – diesmal zum
Thema Sicherheit. Nehmen Sie teil an
der repräsentativen Online-Befragung
und melden Sie sich noch heute an!
www.innsbruckinformiert.at/meinung

© E. REINISCH

Die Mittel der klassischen Bürgerbeteiligung in Innsbruck

Panel-Befragung viele zu wenig informiert. „Innsbruck informiert“ stellt daher
monatlich die Beteiligungsformen im
Detail vor.

Die Bürgerinitiative
Jede/r InnsbruckerIn hat die Möglichkeit, in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich der Stadt betreffen und
in die Zuständigkeit des Gemeinderates
fallen, eine Bürgerinitiative ins Leben
zu rufen.
Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden und von mindestens 200
wahlberechtigten GemeindebürgerIn-

nen unterschrieben sein. Im Anschluss
daran wird die Bürgerinitiative auf der
Amtstafel kundgemacht. Ab dem Tag der
Kundmachung kann sich jede/r BürgerIn
der Initiative anschließen. Haben innerhalb von vier Wochen 2.000 Wahlberechtigte unterschrieben, so beschließt
der Gemeinderat binnen einer Woche die
Ausschreibung der Abstimmung über die
Bürgerinitiative. Die Abstimmung selbst
ist dann spätestens innerhalb von zwei
Monaten durchzuführen. Die Stimmzettel dürfen nur auf „Unterstützung“ oder
„Keine Unterstützung“ lauten.
Das Ergebnis wird in der nächsten
Gemeinderatssitzung behandelt und
ist für den Gemeinderat bindend. Das
heißt, wenn die Bürgerinitiative die
Unterstützung von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten erreicht hat,
müssen die notwendigen Schritte zur
Umsetzung des Ergebnisses eingeleitet
werden. Ist dies nicht der Fall, so wird
der Gemeinderat aufgelöst und es folgen
binnen drei Monaten Neuwahlen. Für
den neugewählten Gemeinderat ist das
Ergebnis der Bürgerinitiative dann aber
nicht mehr bindend. ER

„Willkommen in Innsbruck“: Stadtteil-Spaziergänge im April
Einladung
an alle Inns­
bruckerInnen:
Bei Stadt­
spaziergängen
Neues ent­
decken

A

m 19. April um 16 Uhr lädt die
Stadt Innsbruck zum ersten Willkommens-Spaziergang. Dieses Angebot
richtet sich an alle BürgerInnen, ganz
gleich, ob sie aus einer anderen Tiroler
Gemeinde, einem anderen Bundesland
oder aus dem Ausland zuziehen. Bis
Oktober sind neben „neuen“ BürgerInnen aber auch jene, die schon länger in
Innsbruck wohnen, zu den insgesamt elf
Rundgängen durch die Innenstadt und
die Stadtteile eingeladen.

Rund 1.000 BürgerInnen (Haupt- und
Nebenwohnsitz) melden sich pro Monat
in Innsbruck an. Sie können ihren neuen
Wohnort gleich mittels kundiger StadtführerInnen kennen lernen. Ziel ist, den
neuen – großen und kleinen – BürgerInnen zu vermitteln, wie vielfältig Innsbruck
ist und was die einzelnen Stadtteile alles
bieten. Bei Bedarf werden DolmetscherInnen organisiert. Die Rundgänge haben
den Anspruch, die Diversität des städtischen Lebens zu zeigen. So führen die

© TVB Innsbruck

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Spaziergänge etwa zur jüdischen Synagoge, in eine Moschee oder auch in ein Lokal
als wichtigen Treffpunkt. Durchgeführt
werden die eineinhalb bis zwei Stunden
dauernden Führungen für Erwachsene vom Verein per pedes, für Kinder von
der Gruppe KiM. Bei den spielerisch und
freizeitpädagogisch aufgebauten „Entdeckungsreisen“ für die Kleinen werden z. B.
Spielmöglichkeiten in der unmittelbaren
Umgebung gezeigt. AS

Termine:

Rundgänge/Erwachsene (jeweils 16 Uhr):
• 19.4. (Innenstadt bzw. Saggen/Dreiheiligen)
• 26.4. (Wilten/Tivoli)
Rundgänge/Kinder (jeweils 15 Uhr):
• 24.4. (Innenstadt)
• 29.4. (Saggen/Dreiheiligen)
Anmeldung bei Mag.a Nicola Köfler
Tel. 0512/53 60–51 80 und 51 82
nicola.koefler@magibk.at