Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.4

- S.8

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InnSBRucK InfoRMIeRt nR. 4/2013

energetische Sanierungen –
so hoch gefördert wie noch nie
Der Informationsabend zu den neuen förderbestimmungen 2013 für die
Sanierung von wohngebäuden am 11. März stieß auf reges Interesse.

Informierten
über die neuen
Fördermöglichkeiten (v. l.): Otto
Flatscher (Abteilung
Wohnbauförderung, Land Tirol),
Vizebürgermeisterin
Sonja Pitscheider,
Landesrat Thomas
Pupp, Bürgermeisterin Christine
Oppitz-Plörer und
Bruno Oberhuber
(Energie Tirol)

N

ach Begrüßungsworten von Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer, Landesrat Mag.
Thomas Pupp und Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider präsentierten VertreterInnen von Land und Stadt
die neuen Förderrichtlinien. Durch die
kombinierte Förderung von Land und
Stadt sind seit 1. Jänner 2013 hohe Fördersätze möglich.
DI Bruno Oberhuber (Energie Tirol)
präsentierte die technischen Aspekte
einer Sanierung und hob hervor, wie
wichtig eine qualitätsvolle Ausführung
für die Zielerreichung ist. Daher müssen bei der Ausführung auch Qualitätskriterien eingehalten werden, wie z. B.
eine Produktzertifi zierung von thermischen Solaranlagen. Aufbauend auf die
technischen Aspekte erklärte Mag. Otto
Flatscher (Land Tirol) die Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes. Von der
Einkommensunabhängigkeit und den
erhöhten Fördersätzen seit 1. Jänner
2013 erhoff t man sich einen starken Zuwachs der Sanierungsquote. Dies hat erfahrungsgemäß auch eine positive Auswirkung auf die regionale Wirtschaft,
löst doch jeder Förder-Euro ca. 3,50 Euro
an Investitionen aus.
Ergänzt wurden die Ausführungen
von Mag.a Beatrix Frenckell (Referat
Umwelttechnik und Abfallwirtschaft),

die die städtische Förderung „Innsbruck
fördert: energetische Sanierung“ präsentierte. Während Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen ähnlich sind wie
bei der Landesförderung, umfasst die
städtische Förderung erhöhte Anforderungen sowohl an eine Einzelbauteilals auch an eine umfassende Sanierung
(Ökobonus). Außerdem bietet die Stadt
Innsbruck allen FörderwerberInnen eine
einstündige Beratung, die vor Baubeginn
in Anspruch genommen werden muss.
Drei Beispiele illustrierten der Innsbrucker Bevölkerung, wie man von den
kombinierten Förderungen profitieren
kann. Bei einer umfassenden Sanierung
z. B. werden ca. 50 Prozent der anrechenbaren Kosten von Stadt und Land
gefördert.
Präsentiert wurde auch die neue Broschüre der Stadt Innsbruck zu „Innsbruck
fördert: Energetische Sanierung“. Diese
erhält man bei Banken, Energie Tirol,
dem Wohnbauservice von Stadt und Land
sowie online über die Energie-Homepage
http://energie.innsbruck.gv.at.
Der Informationsabend erfreute
sich einer regen Teilnahme. Zahlreiche
InnsbruckerInnen folgten den Ausführungen und konnten sich im Anschluss
noch in einem persönlichen Gespräch
weitere Details zu ihrem eigenen Sanierungsvorhaben holen. CM

eneRGIeBeRatunG
© lAND tIRol, StADt INNSBRuCK

8

eine gute Beratung im Vorfeld der
Sanierung ist besonders wichtig.
um die förderung „Innsbruck fördert:
Energetische Sanierung“ der Stadt
Innsbruck lukrieren zu können, ist vor
Beginn von Sanierungsmaßnahmen eine
energieberatung in den Räumlichkeiten
des Stadtmagistrats in anspruch zu
nehmen. ziel ist es, die energetische
Gesamtsituation des Gebäudes zu
erfassen.
Abwicklung:
Bitte kontaktieren Sie als ersten
Schritt das wohnungsservice der
Stadt Innsbruck.
Stadtmagistrat Innsbruck
Maria-theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at
tel. 0512/53 60-21 80
http://energie.innsbruck.gv.at
terminvereinbarung Energieberatung:
energie tirol
tel. 0512/58 99 13
Ist eine umfassende Sanierung geplant,
kann zusätzlich von energie tirol zu
einem geringen unkostenbetrag eine
Vor-ort-Beratung in anspruch genommen werden. Gerne können Sie sich bei
energie tirol unter 0512/58 99 13 für
eine Vor-ort-Beratung anmelden.

ENTRÜMPELUNGEN
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