Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.3

- S.26

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26

p o litik & stadtve r walt u n g

innsbruck informiert nr. 3/2013

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat:
Ein großer Schritt für Stadtentwicklung und Baukultur

© E. REINISCH

Präsentierten den neuen
Innsbrucker Gestaltungsbeirat: (v. l.) Philipp
Heinricher (Bauberatung
– Gestaltung – Ortsbildschutz), Bürgermeisterin
Christine Oppitz-Plörer,
Stadtrat Gerhard Fritz,
Erika Schmeissner-Schmid
(Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration)
und Hans-Peter Sailer
(Bauberatung – Gestaltung
– Ortsbildschutz)

I

m Jänner stimmte der Stadtsenat einstimmig der Einrichtung des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) zu.
Im Februar wurde das „jüngste Kind der
Innsbrucker Baukultur“ von Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer und
dem für Stadtplanung und -entwicklung
zuständigen Stadtrat Mag. Gerhard Fritz
vorgestellt. „Damit unterstreicht die
Stadtregierung ihr Bekenntnis zur Fortführung und Weiterentwicklung der für

Innsbruck schon charakteristisch gewordenen hohen Architektur-Qualität und
Baukultur“, so die Bürgermeisterin.
Aufgabe des IGB wird die Begutachtung von Bauvorhaben sein, bei denen
die Baumasse 5.000 m³ bzw. in Gewerbe- und Industriegebieten 10.000 m³
überschreitet oder die aufgrund ihrer
Lage oder ihrer Ansicht für das Stadtund Ortsbild von besonderer Bedeutung
sind. Darüber hinaus kann der IGB bei

Änderungen von Bebauungs- oder Flächenwidmungsplänen befasst werden.
Die vier Mitglieder üben ihre Funktion
mindestens zwei, maximal fünf Jahre
aus. Jährlich sind sechs Sitzungen vorgesehen. Erstmals eingesetzt werden könnte er bereits im April 2013. Für den IGB
wird von externen Kosten von 80.000 bis
100.000 Euro brutto ausgegangen. „Keine ‚Peanuts‘, aber sehr gut investiertes
Geld“, so Stadtrat Fritz. ER

L

aut einer im Februar im Nationalrat
beschlossenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird künftig
der Zugang zu Behinderten-Parkausweisen vereinfacht. Durch die Ausweitung
des Kreises der Berechtigten sei jedoch
laut Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer und Vizebürgermeisterin
Mag.a Sonja Pitscheider (Mobilität und
Umwelt) auch ein Anstieg des Missbrauchs zu erwarten. Sie warnten vor
einem möglichen „Sprengstoff für das
Parken in Österreichs Städten“ und hatten im Vorfeld der Abstimmung an die
Abgeordneten appelliert, die von Sozialministerium und Verkehrsministerium
geplante Regelung zu entschärfen. Der
Innsbrucker Stadtsenat tritt schon seit

Langem für eine zeitliche Befristung der
Ausweise ein.
Zu erwarten sei künftig eine stärkere Nutzung der bestehenden Behindertenparkplätze – zum Nachteil der
Gehbehinderten – und in der Folge die
Schaffung zahlreicher neuer Behinderten-Parkplätze, dies jedoch zu Lasten
der Parkplatzsuchenden ohne Ausweis.
Da die begehrten Gehbehindertenausweise in Österreich anders als sonst in
Europa nicht befristet sind, wurden sie
von Angehörigen verwendet, obwohl
die Berechtigten bereits verstorben waren. Dauernd parken darf mit einem
Ausweis nur, wer als Berechtigter selbst
fährt, nicht aber die Personen, die Behinderte nur transportieren. AS

© STADT INNSBRUCK

Neuregelung für Behindertenparkausweise

Parkplätze wie dieser sind gehbehinderten
AutofahrerInnen vorbehalten.