Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.3

- S.21

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p o litik & stadtve r walt u n g

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© E. Reinisch

Neue Regelung:
Die Gastgarten­
flächen am Marktplatz werden
vergrößert.

In seiner Sitzung vom 27. November 2012
wurde in weiterer Folge beschlossen, eine
Stellungnahme des Amtes für Land- und
Forstwirtschaft einzuholen.
Diese wurde in der Stadtsenatssitzung
vom 6. Februar behandelt. Das Amt für
Land- und Forstwirtschaft teilt darin
mit, dass besonders für den Erholungsraum außerhalb des Siedlungsgebiets
sehr naturnahe Erholungs- und Spielplätze vorgesehen sind. Den bereits vorhandenen Fußballplatz aufzurüsten und zu
intensivieren, wird als kontraproduktiv
angesehen, zumal der Hobbyfußballplatz
aufgrund des weitläufigen Geländes ohne
Einzäunung auskomme. Als Alternative
stehe darüber hinaus der leichter zu erreichende Spielplatz am Grünen Boden
zur Verfügung. Der Stadtsenat nahm den
vorliegenden Bericht zur Kenntnis und entsprach – bei zwei Stimmenthaltungen der
ÖVP – dem Antrag nicht. LB

Gastgartenflächen
am Marktplatz

I

n seiner Sitzung vom 6. Februar beschäftigte sich der Stadtsenat mit der
Angleichung der Gastgartenflächen des
Restaurants Cammerlander am Marktplatz: Die Fläche am Inn soll im Zuge
der Realisierung der Radweganbindung Projekt Herzog-Siegmund-Ufer/
Innbrücke entsprechend abgeändert
werden – bei der Planung wurde darauf
Rücksicht genommen, dass es zu keiner

Verkleinerung der Gastgartenfläche
kommt. Die Gastgartenfläche am Inn
soll künftig gegen die südlich angrenzende Verkehrsfläche so abgegrenzt
werden, dass der Zutritt nur an zwei
Stellen möglich ist.
Der Stadtsenat beschloss einstimmig, dass die Angleichung des Gastgartens am Inn im Einvernehmen mit
dem Amt für Tiefbau zu erfolgen hat
und dessen Auflagen zwingend einzuhalten sind. Einer Vergrößerung der
Gastgartenfläche am Marktplatz von
aktuell rund 112 Quadratmetern auf
circa 134 Quadratmeter wurde seitens
des Stadtsenates entsprochen, unter
der Bedingung, dass je nach Bedarf und
Veranstaltungen am Marktplatz diese
Gastgartenfläche vorübergehend verringert werden muss. CM/ER 

Erhalt der Kleingarten­
anlage Wiesengasse

D

ie
Schrebergartengemeinschaft
Wiesengasse betreibt seit Anfang
der 1990er-Jahre eine Kleingartenanlage. Zuletzt wurde 2006 eine auf fünf
Jahre befristete Baubewilligung für alle
22 Kleingärten erteilt, die 2010 auf wei-

Nächster Gemeinderat

tere zwei Jahre verlängert wurde. Eine
weitere Ausdehnung der Frist ist aufgrund der aktuellen Widmung als Sonderfläche im Freiland des Pradler Friedhofes nicht mehr möglich.
Um die Anlage im Sinne der KleingartenbesitzerInnen erhalten zu können, plant die Stadt Innsbruck, das
Grundstück, das sich im Besitz mehrerer EigentümerInnen befindet und
rund 5.000 Quadratmeter umfasst,
anzukaufen und in eine Sonderfläche
„Kleingärten“ umzuwidmen. In weiterer Folge soll mit der Schrebergartengemeinschaft Wiesengasse ein unbefristeter Pachtvertrag über die weitere
Nutzung abgeschlossen werden. Die
Stadt soll dabei für die Dauer von zehn
Jahren auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Der Gemeinderat stimmte am
21. Februar einstimmig der Beschlussvorlage zu. CM 

Subvention für Restaurierung des Deckenfreskos
in der Pfarre Igls-Vill

D

as Deckenfresko im Presbyterium
der Pfarre Igls-Vill soll restauriert
werden. Der Stadtsenat befasste sich in
seiner Sitzung vom 30. Jänner mit einer
Teilfinanzierung der anfallenden Kosten und beschloss einstimmig, der Pfarre Igls-Vill eine Subvention in Höhe von
10.000 Euro zu gewähren. LB

Umbenennung in
Hilde-Zach-Stipendien

S

eit 2007 bzw. 2008 übergibt die Stadt
Innsbruck jährlich zwei Stipendien
im Bereich Komposition bzw. Literatur
(jeweils ein Stipendium mit 7.000 Euro
und ein Förderstipendium mit 3.000
Euro). Der Stadtsenat beschloss am 30.
Jänner einstimmig, diese Förderungen
in „Hilde-Zach-Kompositions- und Literaturstipendien“ sowie in „Hilde-ZachKompositions- und Literaturförderstipendien“ umzubenennen. LB 

Am 21. März findet um 15 Uhr im Plenarsaal (Rathaus, 6. Stock) die nächste
Gemeinderatssitzung statt. Zuhörerinnen und Zuhörer sind herzlich eingeladen!

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