Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1956

/ Nr.6

- S.6

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
Zahl VI-2974 195«
Innsbruck, den 20. J u n i 1956

Stadtmagistrat Innsbruck
Z l . V1-319/1955
Innsbruck, am 8. Juni 195«

Öffentliche Ausschreibung
Fiir das Bauvorhaben Schlossergasse 3 werden die
Glaserarbeiten und die
Maler- und Anstreicherarbeiten
öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen können im Stadtbauamt, Fallmerayerstraße Nr. 1, 3. Stock, Zimmer
Nr. 411, ab 9. J u l i 195« in der Zeit von 11—12 und
17—18.3t) Uhr, außer Samstag, bezogen werden, woselbst auch Planeinsicht und Auskünfte erfolgen können. Die Ausschreibungsunterlagen (in zweifacher
Ausfertigung) werden gegen eine Vergütung von
30 Schilling abgegeben.
Die Angebote sind unter Benützung des Leistungsverzeichnis-Vordruckes, firmenmäßig gezeichnet und
verschlossen, mit der Aufschrift
„Angebot für Glaser- bzw. Maler- und Anstreicherarbeiten" — Bauvorhaben Schlossergasse 3 — bis
Mittwoch, den 1«. I u l i 195«. 11 Uhr, beim Stadtbauamt, Neues Rathaus, 3. Stock, Zimmer 401, abzugeben.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt am gleichen
Tage um 11.15 Uhr im Neuen Rathaus, 3. Stock,
Zi ininer 415, uor anwesenden Anboistellern. Nach
11 Uhr einlangende Angebote werden nicht mehr
berücksichtigt.
Der 1. Vizebürgermeister:
Flöckinger e, H.
Stadtmagistrat Innsbruck
Z l . VI-21«1/195«
Innsbruck, am «. J u n i 195«

Kundmachung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 17. M a i 195« die Straßenfluchtlinien der Haller Bundesstraße im Straßenstück
zwischen Rauch-Mühle und Stadtgrenze gemasi Zeichnung Nr. 1111 und 1112 unbeschadet der rechtskräftigen Straßeneinmündungen beschlossen.
Gleichzeitig hat er in demselben Bereich die rechtskräftigen Straßenfluchtlinien der Haller Bundesstraße, gekennzeichnet in den Bebauungsplänen der
Gemeinde Arzl, Z l . VI-2572/23 vom 29. I u l i 1937,
und der Gemeinde Mühlau. Z l . 28«5/13/III vom
1«. November 1912. außer Kraft gesetzt.
Die für diesen Gemeinderalsbeschluß maßgeblichen
Unterlagen liegen beim Stadtbauamte Innsbruck,
^allmerayerstraße Nr. 1/1V. Stock, Zimmer Nr. 448,
in der Zeit vom 25. Juni bis einschließlich 9. I u l i
195« an Wochentagen in der Zeit von 8—11 Uhr vormittags zur allgemeinen Einsichtnahme ans.
Allfällige Einsprüche (^rseheii , „ i j ^ner «-Schilling-Stempelmarke) sind innerhalb obiger Auslage
frist schriftlich beim Stadlbauamte einzureichen.

Kundmachung
Der Gemeinderal der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 17. M a i 195(i in Ergänzung
des von ihm am 14. I u l i 1955 beschlossenen Teilbebaunngsplünes Höttinger Au sNordseite)
Sonnen^
straße, P l a n Nr. 98«, folgenden Zusatz beschlösse»!
„ F ü r die mit offener Bauweise — Gruppen zugelassen — 1^ > 4 (1« Meter) ausgewiesenen Vauslächen
wird gemäß ß 73 der Innsbrucker Vnuordining der
Abstand der einzelnen Gebäude von der Nachbargrenze auf 10 Meter erhöht."
Die für diesen Gemeinderatsbeschluß maßgeblichen
Unterlagen liegen beim Stadtbauamte Innsbruck,
Fallmerayerftraße Nr. 1, IV. Stock, Zimmer Nr. 118.
in der Zeit vom 25. J u n i 195« bis einschließlich
9. I u l i 195« an Wochentagen in der Zeit von 8 bis
11 Uhr vormittags, znr allgemeinen Einsichtnahme
auf.
Allfällige Einsprüche (versehen mit einer «-8Stempelmarke) sind innerhalb obiger Auflagefrist
schriftlich beim Stadtbauamte Innsbruck einzureichen.
Der Abteilungsleiter:
D i p l . - I n g . Reiter e. H.
Stadtbaudirettor

Stadtmagistrat Innsbruck
Z l . VI-2090/195«)
Innsbruck, am 15. Juni 195«

Kundmachung
Der Gcmeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 17. M u i 195« den Änderungsplan Nr. 93 a beschlossen, mit welchem der mit
Gemeinderatsbeschluß vom 25. März 1Ü55 genehmigte
Teilbebauungsplan Nr. 892. der den Vereich Völser
Straße — Egger-Lienz-Straße betrifft,
abgeändert
wurde.
Die siir diesen Gemeinderalsbeschluß maßgeblichen
Unterlagen liegen beim Etadtbanainle Innsbruck,
^allmeraiierstraße 1, IV. Stock. Zimmer Nr, ! !8. in
der Zeit voi» 25. Juni bis einschließlich 9. I u l i 195«,
an Wochentagen in der Zeit von 8 bis 11 l l l n mn
mittags, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Allsällige Einsprüche < versehen mit einer «-Schilling-Stempelmarke) sind inncll-mlb obiger
srisl schriftlich beim Swdlbmmmlc ^nn^lnucl
reichen.

Der Abteilungsleiter!

Der ^bl<."!!!,,!!^,"!c!ll."r."

D i p l . - I n g . Reiter e. H.
Stadtbaudirettor

D i p l . - I n g . Reiter e. l,.
Stadtbauoirellor