Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.1

- S.56

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56

r at h a u s m i t t e i l u n g e n

Gebühren

innsbruck informiert nr. 1/2013

3. Friedhofsgebühren

euro

3.1.5

... für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen
bei Inanspruchnahme der
städt. Friedhofsverwaltung

44,60

44,60

1.0.0 GRABBENÜTZUNGSGEBÜHREN

für das Jahr 2013
1. Abfallgebühren

Bedingt durch die seit dem 1.1.2011 in Betrieb gegangene mechanische Abfallsortieranlage Ahrental ist es möglich, die
Abfallgebühren 2013 nicht zu erhöhen. Aufbauend auf die bisherigen Daten kann dabei
festgehalten werden, dass die leichten Anstiege der Sammel- und Entsorgungskosten
durch das stetige Wachstum der Gebühreneinnahmen, besonders bedingt durch den
Anschluss neuer Wohngebiete in den letzten Jahren, getragen werden.
Antrag: Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem 1.1.2013 wie folgt
festgesetzt:

1.1.0

Erdgräber (10 Jahre)

1.1.1

Reihengrab - normal

296,00

3.1.6

... für Urnensammelgräber

1.1.2

Reihengrab - Kinder
(inkl. Sammelgrab)

192,00

3.2.0

Enterdigungsanmeldung

1.1.3

Wandgrab

444,00

3.2.1

Exhumierung

89,20

1.1.4

Arkadengrab

518,10

3.2.2

Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme

59,30

1.1.5

Urnengrab

261,10

3.3.0

1.1.6

Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster sowie
Armengräber

Beisetzungszuschläge für Verab­
schiedungen und Urnenbeisetzungen

3.3.1

... an Samstagen

3.3.2

... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen

Keine

1.2.0

Urnennischen (10 Jahre)

1.2.1

Nische für 2 Urnen

353,50

1.2.2

Nische für 3 Urnen

441,40

1.2.3

Nische für 4 Urnen

530,00

3.3.3

... an Samstagen

173,40

1.2.4

Nische für 6 Urnen

617,40

3.3.4

356,80

1.3.0

Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)

... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen

1.3.1

Urnenerdgrab und
Urnennische

Beisetzungszuschläge für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen

Beisetzungszuschläge für sonder­
bewilligte Körperbestattungen

617,40
3.3.5

... an Samstagen

267,50

3.3.6

... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen

535,00

3.4.0

Bewilligungsgebühren

3.4.1

Nachbelegung

44,50

3.4.2

Aufstellung einer Urne

22,30

3.4.3

Umlegung

44,50

3.4.4

Temporäre Einstellung einer
Leiche

22,30

3.4.5

Gruftartiger Ausbau eines
Erdgrabes

89,20

1. Abfallgebühren

euro

1.4.0

Grüfte (25 Jahre)

Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche

0,1960

1.4.1

Familiengruft

1.4.2

Sammelgruft, je Gruftnische

Weitere Gebühr, je Liter (Einheitssatz)

0,0298

1.4.3

Sonstige Gruft

2,66

1.5.0

Urnensammelgrab (einmalig)

1.5.1

Grab der Einsamen

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im
gesetzlichen Ausmaß.

1.6.0

Notgruft

1.6.1

Benützungsgebühr je
angefangenen Monat

43,90

2. Gehwegreinigungsgebühren

1.6.2

Sicherstellungsgebühr

592,10

1.7.0

Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem Inkrafttreten der
Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle
(LGBL. Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer
eingeräumt wurden

4.0.0 GEBÜHREN AUFBAHRUNGSHALLE

... bei Grüften juristischer Personen nach jeweils 50 Jahren

439,90

1.7.2

... bei Grüften natürlicher Personen nach jeweils 50 Jahren

219,80

1.7.3

... bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils 10
Jahren anteilig von der
betreffenden Grabbenützungsgebühr

Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1

Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung
und maschineller Winterdienst) sowie den
Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst
für 2013 eine Erhöhung zwischen 4,0 % und
5,48 % vor.
Antrag: Die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren
werden ab dem Haushaltsjahr 2013 wie folgt
festgesetzt:
2. gehwegreinigungsgebühren
für bebaute Grundstücke je m
Klasse I

10,80

Klasse II

7,70

Klasse III

6,20

für unbebaute Grundstücke je m2
Klasse I

4,20

Klasse II

3,20

Klasse III

2,60

3. Friedhofsgebühren

1.7.1

euro

2

Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht
für das Jahr 2013 eine geringfügige Anhebung der Gebühren vor. Dies ist vor allem mit
der seit der letzten Anhebung (2010) feststellbaren Geldentwertung (Inflation seit 2010:
5,8 %) begründet. Entsprechend dem Hinweis
der Fachdienststelle, dass die Friedhofsgebühren in Innsbruck im Vergleich bereits im
oberen Bereich liegen, wird vorgeschlagen,
um die Hälfte der tatsächlichen Inflation seit
2010 zu erhöhen.
Antrag: Die Friedhofsgebühren werden
ab 1.1.2013 wie folgt festgelegt:

89,20
178,40

1.8.0

Benützungsrechtsbezogene
Zusatzgebühr

1.8.1

Änderungsgebühr für die
Übertragung des Grabbenützungsrechtes unter Lebenden

4.461,00
446,20
4.461,00
116,10

10 %

89,20

2.1.0

Einfachgräber, Urnengräber

138,60

2.2.0

Mehrfachgräber und Grüfte

207,80

2.3.0

Kinder- und Anatomiegräber

2.4.0

Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster

69,35

3.1.1

... für Erdgräber, Urnen­
nischen und Grüfte

3.1.2

... für Armengräber und
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster

43,50

Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)

60,70

4.3.0

Mithilfe und Beaufsichtigung

133,30

4.4.1

Gebühren gesamt
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)

237,70

4.4.2

Sozialtarif

4.4.3

Tarif für Kinder, die das
10. Lebensjahr nicht
vollendet haben

4.5.0

Beistellung von Topfblumen
(16/12/8/4) je Stück

23,70
119,00

6,20

5.1.0

Hallenbenützung

5.2.0

Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)

13,00

5.3.0

Mithilfe und Beaufsichtigung

17,70

5.4.1

Gebühren gesamt
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)

39,40

5.4.2

Sozialtarif, Anatomie u.
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien u. Klöster

5.4.3

Tarif für Kinder, die das
10. Lebensjahr nicht
vollendet haben

0,00

3.0.0 ADMINISTRATIONSGEBÜHREN
Beisetzungsanmeldung

Hallenbenützung

4.2.0

5.0.0 GEBÜHREN EINSEGNUNGSHALLE

2.0.0 FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBÜHREN (10 J.)

3.1.0

4.1.0

8,60

4,00

19,90

6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
89,20

6.1.0

Körperbestattungen und Enterdigungen

6.1.1

Erdgräber: normale Tiefe
(1,80 m)

290,80

6.1.2

Erdgräber: Tieferlegung
(2,20 m)

395,40

6.1.3

Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)

552,30

6.1.4

Gruftnischen und gruftartig
ausgebaute Erdgräber

232,70

8,80

3.1.3

... für Anatomiegräber

17,70

3.1.4

... für Kinder, die das 10.
Lebensjahr nicht vollendet
haben (gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen)

44,60