Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.11

- S.54

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54

r at h a u s m i t t e i l u n g e n

innsbruck informiert nr. 11/2012

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2012
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F22, Wilten, Bereich südlich der Mentlgasse,
zwischen Karmelitergasse und Südbahnstraße (als Teiländerung der Flächenwidmungspläne 753 und 10/g) gem.
§ 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011
und Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
WI-B17, Wilten, Bereich südlich der
Mentlgasse, zwischen Karmelitergasse
und Südbahnstraße (gem. § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011): Es ist ein Neubau für
zwei soziale Einrichtungen der Caritas
beabsichtigt. Für dieses Vorhaben werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. VI-L1, Vill, Bereich zwischen Handlhof, Unterberg und Sill (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. IG-F3
und IG-F4 sowie als teilweise Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cf)
gem. § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 TROG
2011: Eine bestehende Hofstelle soll erweitert und eine Jagdhütte neu errichtet
werden. Dafür werden entsprechende
Sonderflächen festgelegt. Darüber hinaus wird ein größerer Planungsbereich
im Sinne des TROG 2011 aktualisiert.

WI-F22 und WI-B17

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. RO-F3, Rossau, Bereich Stadlweg 36
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F23) gem. § 36 Abs. 2 TROG
2011: Für die der Errichtung eines Handelsbetriebes werden die widmungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. PR-F10, Pradl, Bereich Teilfläche
der Gp.1711/5 sowie Teilfläche der Gp.
1740/39 beide KG Pradl, (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. PR-F5
und 80/in) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011:
Um einheitliche Widmungen von zwei
Bauplätzen zu schaffen sind geringfügige Widmungsadaptierungen notwendig.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Die
Auflegung erfolgt vom 19.10.2012 bis
einschließlich 16.11.2012. Informationen
zu den aufgelegten Entwürfen können
während der Parteienverkehrszeit von
8–10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder

PR-F10

einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Beschlossen wurde zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. AL-F42
• Flächenwidmungsplan Nr. DH-F4
• Flächenwidmungsplan Nr. AM-F40
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HÖ-B8
• Aufhebung eines Teilbereiches des
Bebauungsplanes Nr. SM – B8
• Schutzzone Nr. 9, Igls
Für den Gemeinderat:
Dipl. Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

RO-F3

VI-F1