Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.10

- S.54

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54

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innsbruck informiert nr. 10/2012

Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung eventueller
Nachkommen

sem Recht Gebrauch machen, wird die
Grabstätte am städt. Westfriedhof nach
Rechtskraft der öffentlichen Bekanntmachung zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck für verfallen erklärt.
Diese öffentliche Bekanntmachung
ist vom 27.9.2012 bis 26.10.2012 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso wird diese öffentliche
Bekanntmachung in der Zeitung „Innsbruck informiert“ im Oktober 2012 und
im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
10.11.2012 schriftlich beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Grünanlagen,
Referat Friedhöfe, 6020 Innsbruck,
Fritz-Pregl-Straße 2, einzubringen.

Grabstätte West Arkade alt 101,
Zahl III–8043/2012
Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt
für Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist
für die Grabstätte West Arkade alt 101
kein Benützungsberechtigter bekannt.
In dieser Grabstätte wurde zuletzt Frau
Johanna Falser am 19.1.1981 beigesetzt.

Grabstätte West Arkade alt 140,
Zahl III–8042/2012
Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist für
die Grabstätte West Arkade alt 140 kein
Benützungsberechtigter bekannt bzw.
der Benützungsberechtigte nach unbekannt verzogen. In dieser Grabstätte
wurde zuletzt Herr Anton Tschurtschenthaler am 2.3.2001 beigesetzt.

Auflassungen
Grabstätte West Arkade neu 22,
Zahl III–8626/2011,

Grabstätte West Arkade alt 109,
Zahl III–8041/2012

Der Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt
bekannt, dass das Benützungsrecht
an der Grabstätte West Arkade neu 22
mit Wirkung vom 1.9.2011 aufgelassen
wurde.

Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist für
die Grabstätte West Arkade alt 109 kein
Benützungsberechtigter bekannt. In dieser Grabstätte wurde zuletzt Herr Heinrich Hamet am 31.1.2001 beigesetzt.

Grabstätte West Arkade alt 77,
Zahl III–9322/2011

Deshalb erfolgt die Aufforderung an
eventuelle Nachkommen, bei der städt.
Friedhofsverwaltung das Eintrittsrecht
schriftlich geltend zu machen oder die
Grabstätte aufzulassen. Sollten keine
eintrittsberechtigten Personen von die-

Der Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt bekannt, dass das Benützungsrecht an der
Grabstätte West Arkade alt 77 mit Wirkung vom 28.8.2010 aufgelassen wurde.

Viel Sonne
im Herzen

Der Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt bekannt, dass das Benützungsrecht an der
Grabstätte West Arkade neu 3 mit Wirkung vom 1.9.2011 aufgelassen wurde.
Gemäß § 15 (4) der städt. Friedhofsordnung ist der Verzicht auf das Benützungsrecht an einer Gruft zugunsten
der Stadtgemeinde Innsbruck vom
Stadtmagistrat öffentlich bekanntzumachen. Der Verzicht wird rechtswirksam, wenn binnen 3 Monaten nach Ablauf der öffentlichen Bekanntmachung
kein Eintrittsberechtigter in das Benützungsrecht eintritt. Die vorhandenen
Grabeinrichtungen verfallen zugunsten
der Stadtgemeinde Innsbruck.
Diese öffentliche Bekanntmachung
ist vom 27.09.2012 bis 26.10.2012 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso wird diese öffentliche
Bekanntmachung in der Zeitung „Innsbruck informiert“ im Oktober 2012 und
im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
10.11.2012 schriftlich beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Grünanlagen,
Referat Friedhöfe, 6020 Innsbruck,
Fritz-Pregl-Straße 2, einzubringen.
Für den Stadtmagistrat
Referat Friedhöfe, Mag. Alexander Legniti

Mitmachen

Sie wollen auch ehrenamtlich arbeiten? Kontakt:
Susanne Seitz, ISD LeitungEhrenamt, s.seitz@isd.or.at
Tel. 0664/800 93 71 95
© isd

I

ch wünsche mir Besuch, oder ich suche Begleitung zum Spazierengehen.
Und ich besuche Dich und wir gestalten
eine gemeinsame Zeit.“ – Helfen ist oft
ganz einfach, aber es braucht den Willen,
Zeit zu spenden und sich zu engagieren.
Derzeit bemühen sich 330 ehrenamtliche MitarbeiterInnen der ISD um eine
Zusatzqualität für ältere Menschen in
den sieben Alten- und Pflegeheimen der
Stadt, in den ISD-Sozialzentren und der
Nachbarschaftshilfe. Seit April 2012 gibt

Grabstätte West Arkade neu 3,
Zahl III–5054/2011 und
III-5056/2011

es in jedem Heim der ISD eine Ehrenamtskoordinatorin, die sich um den Brückenbau kümmert, anleitet und fördert.
Hauptkoordinatorin ist Susanne Seitz.
Einmal im Jahr sagt die ISD den Ehrenamtlichen im Rahmen eines Ausfluges dafür Danke. Heuer lud ISD-Ge-

schäftsführer Dr. Hubert Innerebner ins
Kitzbüheler Land, wo bei gemütlichem
Zusammensein mit uriger Musik die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen auch ihre
Erfahrungen austauschen konnten. Gemeinderätin Herlinde Keuschnigg übernahm den Ehrenschutz. RE