Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1956

/ Nr.1

- S.3

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Seite 3

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Dem Ehmmngttagcr Heumch von Schullcrn zum Gedächtnis
Der Herr über Leben und Tod fetzte am U>. Dezem
ber U>.">."> ciucili Leben ei» ^ i e l . das i» seinem über
99 Jahre währelid^ü >!n>llnniìll,cn All"Inni ganz dl.",,,
Heiinatlnnd Tiro! >,,,d dciscn ^nndc","I,aiiplsladl ge
widm^l >U(ir, alici au^I, lu^il lidcr dic lilolischen Greilzen hinaus hohe Beachtung gesunden Halle, M i t
Heinrich oon Scliullerii ist nicl,l nur ein Edelmann iin
wahrsten Sinne nnd eine der repräienlali^sten Gestalteil ans dem Geistesleben dec, Landes T i r o l , sondern
wohl eine der hervorragendsteil Dichtelpersönlichkeiten
Österreichs für immer dahingegangen.
Als Sohn des Sladlschulinspellors lind Heimalschriftstellers, Anton Nitter von Schullern zu Schrattenhosen, am 17. A p r i l 18li7i in Innsbruck geboren,
besuchte er nach Abschluß seiner Mittelschulstudien die
heimische /VI,,ui mawr und promovierte im Jahre 1889
zum Doktor der Medizin. Nach Zurücklegung einiger
Prioatprazisjahre wandte sich Schullern in Salzburg
dein Beruf eines Militärarztes zu, den er bis zum
Ende des ersten Weltkrieges ausübte. I m Nang eines
(Generalstabsarztes wirkend, hatte er recht häufig Gelegenheit, sogar mit Erzherzog Eugen oon Habsburg
in dienstlicher Beziehung zu stehen, worüber der nunmehr verewigte Dichter während seines letzten Lebensjahres in Erinnerung an den vor einem Jahr
verstorbenen Heerführer öfters nnd mit Vorliebe
erzählte.
Welch große Bedeutung innerhalb des ganzen deutschen Sprachgebietes Heinrich von Schullern auf dem
Gebiete der Dichtkunst im Ablauf eines halben Jahrhunderts errang, ist so allgemein bekannt, daß in diesen Spalten darüber nicht mehr gesprochen zu werden
braucht. Vielleicht aber gehören einige intime Er-

gänzungen hierher. Beginnend mit der Pollendung
des ."rii feiern im
Frühjahr 1!!."»,">. war der Dichter an allen »lartanten
Lebensabschnitten Gegenstand m>."lseiligel Verehrung.
Männer der Presse und Kullu» würdigten in zahlreichen Aufsätzen das Lebenswerk des Dichters. Dramaliters und Erzählers. Das Stadtarchiv besitzt unter
anderem eine ansführliche Würdigung, die zu Schul
lerns 77. Geburtstag in einer führenden rumänischen
Literatur-Zeitschrift vom Jahre 1942 erschienen war.
Den ihm am 8. M a i 19!l<; verliehenen Goldenen
Ehrenring der Stadt Innsbruck trug der Dichter allzeit mit Stolz und Freude. Aber auch anderen Ehrungen, die ihm als Ausdruck des Dantes und der Anerkennung zuteil geworden, war er nicht abhold. Federleichten Schrittes sah man die schlankhohe Dichtergestall zu solch festlichen Anlässen schreiten, bis sie,
das W. Lebensjahr bereits überschritten, von der Last
des hohen Alters auf einmal daran gehindert wurde.
Für des Dichters Gesinnung zu seiner Vaterstadt bezeichnend war, daß er in den Nachkriegsjahren der
Stadtbücherei mehrmals Bücher geschichtlichen und
schöngeistigen I n h a l t s schenkte, die er aus dem Schntt
seiner bombardierten Wohnung, Speckbachorstraße 18,
ausgegraben hatte. Vor seiner letzten Wohnung, Schidlachstraße I."i, steht die vom Turmbund i m Frühjahr
1!>.")7) gepflanzte Schullern-Linde. Möge dieser unter
den Schutz der Stadtgemeindc Innsbruck gestellte
junge Baum, gleich wie die Pflege des Gedächtnisses
an den großen Dichter Heinrich von Schullern, wachsen und gedeihen! Auch die Schullernstratze in P r a d l
wird stets an den großen Sohn dieser Stadt erinnern.
Wilhelm Eppacher

Innsbrucker Jagden
Von Etadtfö"rster Josef Heis.
Zum Stadtgebiete von Innsbruck gehören rund
!)000 na Wald. Äcker, Wiesen, Weiden, Almen und
unproduktive Flächen, welche zusammen die I n n s brucker Jagdgebiete ergeben.
Nach den Bestimmungen des neuen Tiroler Jagdgesetzes vom 12. November 1!»l7. Nr. 8 cx 1lU8. welches uuter anderem zum Ausdruck bringt, daß das
Jagdrecht mit dem Grundeigentum verbunden ist. entfallen aus oorangeführle Flächen ."> Eigenjagd-, 2 Genossenschaftsjagd- und 2 Angliederungsgenossenschaftsiagdgebiete.
te im Sinne des Tiroler Jagdgesetzes (55 k Abs. i ) sind zusammenhängende Grundflächen mit einem Mindestslächenmaß oon 11."> !i.».
Solche Jagdgebiete tonnen vom Grnndeigentümer als
selbständige Jagden behandelt werden, wenn sie als
solche jagdlich bewirlichaslel sind,
Genossenschnftsjagdgebicte werden durch alle in
einer Orlsgemeinde liegenden Grundstücke, welche zu
keinem Eigenjagdgebiet gehören und mindestens zu.

sammenhängend 300
bildet.

umfassen (§ 10 Abs. 1) ge-

Angliedcruugsjllgdgenoisenschaftsgebietc
bilden
Grundflächen, welche oorangeführte Bedingungen
nicht erfüllen und entweder Eigenjagden oder Genossenschaftsjagden angegliedert werden.
Zu den Eigenjagden des Stadlgebi^e>.> Innsbruck
zählen!
1, Samertal
mit
Pfeis.
Eigenjagdl,>."rechtigter
Sladlgemeinde Innsbruck, angeschlossen dem
Gleirs"chtal.
»", Hechenberg mit Kranebitter Klamm. Kigenjagdbe recht igte r Österreichische Staalssorfte.
!l. Höttinger Hofwald. Eigenjagdberechtigter Österreichische Etnatsforste, angeschlossen der Genossenschaftsjagd Hotting,
1 Höttinger Alm. Eigenjagdberechtigter Stadtgemeinde Innsbruck.