Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.4

- S.59

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Die Wahl selbst erfolgte dann mit
oder ohne Rücksicht auf den Dreiervorschlag in zwei Wahlgängen, wobei sie
nicht geheim, also schriftlich, sondern
mündlich, in Form einer Umfrage vonstattenging. Der Altbürgermeister holte
dabei zuerst das Votum des Stadtrichters und danach das der Stadträte ein
und darauf folgte erst die Stimmabgabe
der übrigen Bürger. Jene drei Männer
mit den meisten Stimmen kamen in den
zweiten Wahlgang. Dabei mussten diese
drei den Raum verlassen. Wer von diesen drei Kandidaten die meisten Stimmen erhielt, wurde als neuer Bürgermeister ausgerufen und ihm wurden die
Amtsinsignien, die Rathausschlüssel,
überreicht.

Um Unaufmerksamkeit bei der Bürgermeisterwahl entgegenzuwirken, beriet
der Stadtrat 1548, ob es nicht besser
sei, statt wie bisher nach 12 Uhr mittags schon um 6 Uhr morgens mit der
Wahl zu beginnen, da nach dem Essen
„nit jedermann geschickt sei“. Mit Strenge
musste man 1581 gegen jene Ratsherren
vorgehen, die bei der Umfrage des Bürgermeisters unaufmerksam waren oder
gar untereinander redeten. Diese sollten
drei Kreuzer in eine gemeinsame „Strafpüxe“ bezahlen.

Das Bürgermeisteramt
Der Bürgermeister übte sein Amt im
Mittelalter wie auch in der Neuzeit ehrenamtlich für ein Jahr aus, er bekam
nur eine jährliche Entschädigung in
Form von Bargeld, dazu das Sitzgeld,
ebenfalls in bar ausbezahlt, und zusätzlich erhielt er Holz, Salz und Zitronen.
Eine drastische Veränderung der im
Mittelalter gewachsenen Stadtverwaltung erfolgte durch die Hofresolution
vom 14. Oktober 1784. Durch diese wurde
die vorhandene Stadtverwaltungsstruktur mit Bürgermeister, Stadtrat, Kornmesser, Baumeister usw. durch einen politisch-ökonomischen Magistrat ersetzt.
Dieser bestand aus einem Bürgermeister
und fünf Magistratsräten, die für die
Verwaltung und auch für die Justizpflege

© Stadtarchiv Innsbruck, Bi-435

Missstände

Das historische
Rathaus in der
Innsbrucker
Altstadt gegen
Osten, Farblithographie, Carl A.
Czichna, um 1820

zuständig waren. Bürgermeister und Magistratsräte wurden von einem 24-köpfigen Bürgerausschuss unter dem Vorsitz
eines Gubernialrates gewählt. Das Amt
des Bürgermeisters war auf eine Periode
von vier Jahren festgesetzt.
Ein Novum 1814 war, dass die Bürgerschaft von Innsbruck einen Wahlmänner-Ausschuss wählte, der unter dem
Vorsitz des Gubernialrates zehn Magistratsräte bestimmte. Diese wiederum
wählten dann aus ihren eigenen Reihen
den Bürgermeister. Der Bürgermeister
hatte nun ein besoldetes Amt auf Lebenszeit inne.
Weitere Veränderungen in der Bürgermeisterwahl ergaben sich durch die
Statuten der Stadt Innsbruck von 1850
und 1874. Der Bürgermeister wurde nun
auf die Dauer von drei Jahren durch den
Gemeinderat gewählt. In den folgenden
Jahrzehnten, mit Ausnahme von 1938
bis 1945, wurde das Bürgermeisteramt
durch den Gemeinderat gewählt.
Erstmals seit 1784 finden nun am 15.
April 2012 wieder direkte Bürgermeisterwahlen in Innsbruck statt.

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