Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.4

- S.58

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S ta dtg e s c h i c h t e

innsbruck informiert nr. 2/2012

A u s d e m S ta d ta r c h i v/ S ta d t m u s e u m

Die historische Bürgermeisterwahl
Bis zur Verwaltungsreform von 1784/85 wurde der Bürgermeister der Stadt Innsbruck um
den Erharditag, den 8. Jänner, gewählt. Auch die Modalitäten der Wahl selbst blieben seit
dem Mittelalter fast unverändert. 

vo n G e r t r au d Z e i n d l

A

ls erster Innsbrucker Bürgermeister ist Günther von Raut
für das Jahr 1374 urkundlich
dokumentiert. Zuvor nahm diese Stellung der Innsbrucker Stadtrichter ein,
dem neben der Rechtsprechung auch
die Finanz- und Stadtverwaltung oblagen. Der Stadtrichter wurde allerdings
vom Stadtherrn, dem Landesfürsten
von Tirol, ernannt und vom Stadtrat als
Vertreter der Bürger angenommen. Der
Einfluss des Stadtrichters in der Stadtverwaltung nahm im Laufe des 14. Jahrhunderts stetig ab und so konnte das
Amt des Bürgermeisters entstehen. Der
Bürgermeister wurde im Unterschied
zum Stadtrichter „frei“ gewählt, das
heißt, die Wahl bedurfte keiner Bestätigung durch den Stadtherrn.

Die Wahl im Mittelalter
Die Wahl des Bürgermeisters wurde im
Mittelalter durch die große Glocke der
St. Jakobskirche eingeläutet und die Bürger so zur Versammlung gerufen. Dieser
Brauch fand ein letztes Mal am 11. Juli
1814, als man Karl von Tschusi zum Bürgermeister wählte, Anwendung.
Als sich die Bürger von Innsbruck
auf dem Tanzboden des Rathauses versammelt hatten, legte der amtierende
Bürgermeister das ihm im Vorjahr anvertraute Amt zurück. Symbolisch erfolgte dies durch das Zurücklegen der
Rathausschlüssel auf den Tisch. Danach
wurde den Bürgern Gelegenheit zur
Kritik eingeräumt, da der Bürgermeister in seiner Amtsführung der Bürgerversammlung verantwortlich war: „…
nimbt Herr Burgermaister seines ambtshalber Urlaub mit Erpittung solche um
gemaine Statt zubeschulden, mit Anzaigunng, wo er recht unnd wol sein Ambt regiert het, er des gross Wolgefallen; pittendt
meniglich, ob er ynnert den Sachen zuvil
oder zu wenig gethan, im sollches zuverzeichen. Sover in aber yemanndts Sprüch
nit woll erlassen, well er ainen yeden alhie
vor seiner ordentlich Oberkhait – ainen er-

© Stadtarchiv Innsbruck

58

Die Wappen des Bürgermeisters,
Johann Baptist Frelich, und des
Stadtrichters, Achatz Zirler, im
Innsbrucker Bürgerbuch, 1600

samen Burgermais­ter, Richter unnd Rath
– deshalben Fürkhomens sein Red unnd
Anntwurt geben.“
Vor der eigentlichen Bürgermeisterwahl mussten auch der Stadtrichter und
Gemeinderedner ihre Ämter niedergelegt haben und der neue Stadtrichter

gewählt sein. Den Vorsitz der Bürgermeisterwahl führte der abgetretene
„alte“ Bürgermeister. Von ihm erbat der
neu gewählte Stadtrichter einen Dreiervorschlag für die Wahl, welcher der Bürgerversammlung daraufhin verkündet
wurde.