Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.4

- S.23

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www.innsbruckinformiert.at

Kundmachung
über die Ausstellung von Wahlkarten

A

m 15.4.2012 finden die Wahlen des Gemeinderates
und der/des BürgermeisterIn der Landeshauptstadt
Innsbruck statt. Der allfällige weitere Wahlgang für
die engere Wahl der/des BürgermeisterIn wird am 29.4.2012
durchgeführt.
• An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.
Jeder Wahlberechtigte hat sein Wahlrecht grundsätzlich im
Wahllokal jenes Wahlsprengels auszuüben, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
• Nur Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihr Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, können, sofern sie nicht die Ausübung
des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde beantragt
haben, die Ausstellung einer Wahlkarte zur Ausübung des
Wahlrechtes auf dem Wege der Briefwahl beantragen.
• Die Ausstellung einer Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch) oder
mündlich bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag
(Freitag) bis 12 Uhr beantragt werden.
• Es ist zu beachten, dass die Identität des Antragstellers
durch Vorlage bzw. Beischluss einer Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen ist.
• Anträge können nur vom Wahlberechtigten persönlich oder
unter Vorlage einer Vollmacht gestellt werden!
• Auf Grund von gesetzlichen Fristen ist der Versand bzw.
die Aushändigung der Wahlkarte erst ca. 10 Tage vor dem
Wahltermin möglich.
Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden! Weitere Informationen zur Wahl finden Sie
unter www.innsbruck.gv.at/wahlen. 
Für die Hauptwahlbehörde:
Mag. Edith Margreiter.

Persönlich (mündlich): Wahlkartenbüro, RathausGalerien,
VI. Stock, Zimmer 6102
(Lift in den RathausGalerien)
Öffnungszeiten: werktags von
Montag bis Donnerstag 8–12 und
13–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr
Internet: Online-Formular unter
www.innsbruck.gv.at/wahlkarte
Fax:
0512/5360-6201
Post: Stadtmagistrat Innsbruck
Wahlkartenbüro
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

© Stadt Innsbruck

Wie kann eine Wahlkarte
beantragt werden?

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