Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.4

- S.20

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innsbruck informiert nr. 4/2012

Von der wahl zum neuen gemeinderat
zwischen der wahl am 15. April und dem Amtsantritt des neuen gemeinderates
bzw. der/des bürgermeisterin vergehen einige wochen. Aber was genau passiert,
nachdem die wahllokale schließen?

wAhlen in zAhlen
• Sprengelwahlbehörde:
1 Vorsitzende/-r
1 stellvertreterin
3 politische beisitzende

• Wahlberechtigte nach Alter:
16 bis 19 Jahre: 5,5 %
20 bis 29 Jahre: 19,4 %
30 bis 39 Jahre: 15,4 %
40 bis 49 Jahre: 17,2 %
50 bis 59 Jahre: 14,1 %
60 bis 69 Jahre: 12,5 %
70 bis 79 Jahre: 9,7 %
80 Jahre und älter: 6,3 %

• wahlberechtigte Innenstadt: 4871
© stadt Innsbruck

20

40 Gemeinderatsplätze stehen am 15. April zur Wahl.

U

mgehend nach dem Schließen
der Wahllokale um 17 Uhr wird
vor Ort mit der Auszählung der
Stimmen begonnen. Nach Übermittlung der Wahlakten an die Hauptwahlbehörde werden das Wahlergebnis für
den gesamten Stadtbereich sowie die
Anzahl der Vorzugsstimmen festgestellt.
Aus dem Ergebnis resultiert die Anzahl
der Mandate, die jeder wahlwerbenden
Partei im Gemeinderat zustehen. Deren
Verteilung auf die einzelnen KandidatInnen erfolgt entsprechend der Listenreihung: Das erste erhaltene Mandat für
die/den Erstgereihte(n), das zweite für
die/den Zweitgereihte(n), usw. Überholt
allerdings ein(e) KandidatIn aufgrund
der erhaltenen Vorzugsstimmen eine(n)
höhergereihte(n) ListenkandidatIn, so
kommt diese(r) bei der Mandatsverteilung zuerst zum Zug.
Für die Wahl zum Bürgermeisteramt
ist entscheidend, mehr als die Hälfte der
gültig abgegebenen Stimmen erreicht
zu haben. Hat dieses Ziel keiner der an-

getretenen WahlwerberInnen erreicht,
findet zwischen den beiden Stimmenstärksten eine Stichwahl statt. Diese
können in jedem Fall nur zwei KandidatInnen bestreiten. Würden – im seltenen Fall – wegen Stimmengleichheit
mehr als zwei KandidatInnen für die
Stichwahl in Frage kommen, so würde
zwischen diesen das Los der Hauptwahlbehörde entscheiden.
Die Stichwahl muss spätestens drei
Wochen nach dem ersten Wahlgang
durchgeführt werden, als Termin wäre
heuer der 29. April festgesetzt. Geht
aus dieser Wahl ein(e) eindeutige(r) SiegerIn hervor, ist in der fünften Woche
nach dem Wahltag die konstituierende
Sitzung des Gemeinderates einzuberufen. Auf der Tagesordnung steht dabei
die Wahl der beiden BürgermeisterStellvertreterInnen sowie der weiteren
Mitglieder des Stadtsenates. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben der bisherige
Gemeinderat, der Stadtsenat sowie die
Bürgermeisterin im Amt. CM

• wahlberechtigte Mariahilf/
St. Nikolaus: 2437
• wahlberechtigte Dreiheiligen/
Schlachthof/Saggen: 7679
• wahlberechtigte Wilten: 10.963
• wahlberechtigte Sieglanger/
Mentlberg: 1859
• wahlberechtigte Pradl: 15.580
• wahlberechtigte Reichenau: 8635
• wahlberechtigte Hötting: 5411
• wahlberechtigte Höttinger Au: 10.138
• wahlberechtigte Hötting West: 9353
• wahlberechtigte Hungerburg: 790
• wahlberechtigte Mühlau: 1901
• wahlberechtigte Gewerbegebiet
Mühlau/Arzl: 1264
• wahlberechtigte Arzl: 3166
• wahlberechtigte Olympisches Dorf/
Neu Arzl: 5.373
• wahlberechtigte Amras/
Gewerbegebiet Rossau: 4050
• wahlberechtigte Vill: 434
• wahlberechtigte Igls: 1815
• wahlberechtigte in Wohn- und
Pflegeheimen: 1142