Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.4

- S.18

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innsbruck informiert nr. 4/2012

barrierefreie wahl
Jede/r kann von seinem wahlrecht gebrauch machen.

I

m österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz ist fest verankert, dass
sich alle BürgerInnen frei an Wahlen beteiligen können. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die
aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht selbstständig an Wahlen teilnehmen können. Die Stadt Innsbruck ist darum bemüht, barrierefreies
Wählen zu ermöglichen. Probleme, die
im Zuge der Stimmabgabe auftreten
können, sind breit gefächert. Die Landeshauptstadt garantiert aber, dass allen die entsprechenden Hilfen zur Verfügung stehen.
Im Wahllokal haben Personen, die
Schwierigkeiten haben, den Wahlakt
selbstständig durchzuführen, die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit
in die Wahlkabine zu nehmen. Blinde
und Sehbehinderte können ihr Wahlrecht auch ohne Vertrauensperson ausüben: Möglich ist das durch sogenannte
Stimmzettel-Schablonen. Diese werden
von der Wahlkommission vor Ort zur
Verfügung gestellt.

dafür ist ein entsprechender Antrag. Dieser ist – mit Vollmacht – bis spätestens 13.
April einzubringen. Bei einer eventuellen
BürgermeisterInstichwahl am 29. April
gilt als Termin zur Antragsstellung der
27. April. Mittels eines mobilen Wandschirmes wird sichergestellt, dass man
die Stimme unbeobachtet abgeben kann.
Die ungeöffneten Wahlkuverts werden
noch vor der Auszählung in eine Wahlurne einer zuvor bestimmten Sprengelwahlbehörde (diesmal 901) geworfen.
Auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at) findet sich
neben den Anträgen auf eine Wahlkarte
oder den Besuch einer Sonderwahlbehörde auch eine Liste aller barrierefreien Wahllokale und Informationen zur
Wahl 2012 in leicht verständlicher Sprache für Menschen mit Lese- bzw. Lernschwierigkeiten.

wAhlen in zAhlen
• 30 Meter Verbotszone: in und rund
um das wahllokal ist wahlwerbung
untersagt.
• 1000 Euro Geldstrafe bei nichtbeachtung der Verbotszone
• Öffnungszeiten Wahllokale:
8 bis 17 uhr
• 42 Wahllokale
• 152 Wahlsprengel
• 1 Sonderwahlbehörde
• Wahlberechtigte pro Wahlsprengel:
30 bis 1000

briefwahl und sonderwahlbehörde als Alternativen
Für mobil eingeschränkte WählerInnen sind heuer 24 der insgesamt 42
Wahllokale in Innsbruck barrierefrei.
Wahlberechtigte, die ihre zuständige
Sprengelwahlbehörde nicht aufsuchen
können, weil sie nicht barrierefrei erreichbar ist, haben mittels Wahlkarte via Briefwahl die Möglichkeit, ihre
Stimme abzugeben. Auch Wahlberechtigte, die sich am Wahltag beispielsweise in Krankenanstalten befi nden, können eine Wahlkarte beantragen, um
ihre Stimme abzugeben. Die Ausstellung einer Wahlkarte kann schriftlich
bis spätestens 11. April oder mündlich
bis zum 13. April beantragt werden. Details dazu fi nden Sie in der amtlichen
Kundmachung auf Seite 23.
Wahlberechtigte, die nicht von der
Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch
machen, können auf Wunsch an ihrem
Aufenthaltsort von einer Sonderwahlbehörde aufgesucht werden. Voraussetzung

© sHutterstock

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tel. 0512 5360 3217 • post.bezirks.gemeindeverwaltung@innsbruck.gv.at