Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.4

- S.12

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innsbruck informiert nr. 4/2012

Sonderthema

Innsbrucker Gemeinderatsund BürgermeisterInwahl 2012

© e. rammer

Am 15. April wählen 96.861 wahlberechtigte InnsbruckerInnen den neuen Gemeinderat und die/den neue(n)
BürgermeisterIn. Dabei gibt es heuer einige Neuerungen.

W

enn am 15. April zwischen
8 und 17 Uhr die Wahllokale geöffnet sind, können heuer erstmals nicht nur der aus
40 Mitgliedern bestehende Gemeinderat, sondern auch die/der BürgermeisterIn von der Bevölkerung direkt gewählt werden. Innsbruck war
bisher die einzige Gemeinde Tirols,
in der es keine Direktwahl gab, sondern das Stadtoberhaupt indirekt
vom Gemeinderat bestellt wurde. Die
WählerInnen bekommen dafür zwei
Wahlzettel: einen für die Gemeinderats- und einen für die Bürgermeister­In­wahl. Die Stimme kann auch gesplittet
werden – das heißt, sie kann einer anderen Fraktion gegeben werden als der
der/des BürgermeisterkandidatIn.
Sollte im ersten Wahlgang am 15.
April keiner der BürgermeisterkandidatInnen über 50 Prozent der Stimmen
erreichen, dann gibt es am 29. April eine
Stichwahl.

Vorzugsstimmen
Die neue Innsbrucker Wahlordnung ermöglicht es erstmals, Vorzugsstimmen
zu vergeben. Für die Wahlberechtigten
besteht die Möglichkeit, bevorzugte
GemeinderatskandidatInnen gezielt zu
wählen und damit innerhalb der Parteiliste vorzureihen: Dazu können in
die freien Felder neben dem Parteinamen am Wahlzettel bis zu zwei Namen
geschrieben werden. Damit die Vorzugsstimme gültig ist, müssen die KandidatInnen von der gewählten Partei
aufgestellt worden sein.

Barrierefreiheit und Wählen ab 16
Heuer können erstmals junge BürgerInnen bereits ab 16 Jahren von ihrem
Stimmrecht Gebrauch machen. Wahlberechtigt sind damit alle ÖsterreicherInnen und sonstige EU-BürgerInnen ab
16 Jahren (geb. 15. April 1996 und älter)
mit Hauptwohnsitz in Innsbruck. Um
für einen Platz im Gemeinderat oder für

das Bürgermeisteramt kandidieren zu
können, muss man allerdings nach wie
vor mindestens 18 Jahre alt sein.
Wer übrigens am 15. April nicht in
Innsbruck weilt, aber trotzdem von
seinem Wahlrecht Gebrauch machen
möchte, kann dies mittels Briefwahl
bzw. Wahlkarte tun – mehr dazu in der
Kundmachung auf Seite 23. Darüber
hinaus wird barrierefreies Wählen für
seh- oder körperbehinderte BürgerInnen großgeschrieben. Auf Seite 18 finden
Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Weitere Wahl-Infos finden
Sie unter dem Menüpunkt BürgerInnen/
Politik auf www.innsbruck.gv.at. re/CM

Wahl 2012

Wann? 15. April 2012
Was?
40 GemeinderätInnen
Bürgermeister-Direktwahl
Wer?
Alle EU-BürgerInnen
ab 16 Jahren