Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.2

- S.55

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KUNDMACHUNG

über die Ausschreibung der Wahl des
Gemeinderates und des Bürgermeisters der
Landeshauptstadt Innsbruck

G

emäß § 3 Abs. 1 der Innsbrucker Wahlordnung 2011
(IWO 2011) hat die Tiroler Landesregierung im Landesgesetzblatt Nr. 144/2011 vom 29.12.2011 die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt
Innsbruck auf

Sonntag, den 15. April 2012,

© e. reinisch

ausgeschrieben.

Grundsatzbeschluss zur
Neugestaltung des Pfarr­
zentrums St. Paulus

E

inen einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Unterstützung des Projektes „Sozialpastorales Zentrum St. Paulus
Neu“ fasste der Stadtsenat am 18. Jänner. „Dem Projekt gehen jahrelange Überlegungen voraus, nun sollen Wohnbau
und ein sozialpastorales Zentrum realisiert werden“, erläutert Planungsreferentin Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer.
Derzeit sind im Pfarrzentrum St. Paulus die Pfarrkirche,
das Widum, ein Kindergarten, ein Jugendzentrum sowie das
Cafe „St. Paulus“ untergebracht. Für die in den 1960er-Jahren
errichteten Gebäude besteht Sanierungsbedarf.
Die Pfarrkirche soll saniert werden, eine Renovierung der
anderen Gebäudeteile wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll. Das
Projekt „Sozialpastorales Zentrum St. Paulus Neu“ sieht demnach einen Neubau vor, in welchem einerseits die bereits bestehenden Einrichtungen untergebracht werden, andererseits
aber auch neue Wohnungen entstehen sollen. Das entsprechende Grundstück soll an die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) vergeben werden.
Das Gesamtprojekt soll den Charakter eines Stadtteilzentrums erhalten und das bisherige Leistungsspektrum der Pfarre St. Paulus erweitern, beispielsweise durch Familien- und
Demenzberatung oder auch kinderpsychologische Beratung.
Das Projekt erfordert – nach heutigem Stand – einen Investitionsbeitrag von rund 2,5 Millionen Euro seitens der Stadt
Innsbruck. ER

Als Stichtag wird der 24. Jänner 2012 bestimmt. Als Tag der
engeren Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 29.
April 2012, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der spätestens
am 15. April 2012 das 16. Lebensjahr vollendet hat und am
Stichtag in der Landeshauptstadt Innsbruck seinen Hauptwohnsitz hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.
Innsbruck, am 30.12.2011
Für die Bürgermeisterin: Mag. Edith Margreiter eh.

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Neues Rathaus, Zentraleingang in den RathausGalerien
Tel. 53 60, Durchwahl -1001 bis -1005 • Fax 53 60-1701
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Igler Straße 58 (Altes Rathaus) • Tel. 53 60-2360
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Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus) • Tel. 53 60-2362
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Öffnungszeiten: Mo. von 14–18 Uhr, Mi. und Fr. jeweils von 9–12 Uhr

f u n ds erv i c e • www.fundamt.gv.at
Fallmerayerstraße 2 (ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Tel. 53 60-1010 und -1011 • Fax 53 60-1015
post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8–13 Uhr
Vom 12. Dezember 2011 bis 9. Jänner 2012 wurden folgende
Fundgegenstände abgegeben: Mit einem Wert über 100 Euro
gem. § 42a SPG: 3 Geldbeträge

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