Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.2

- S.19

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p o l i t i k & s ta dt v e r wa lt u n g

ber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, sich als BürgerIn aktiv einzubringen. Volksbefragung, Bürgerinitiative
und Petitionen standen schon bisher als
Mittel der direkten Demokratie zur Verfügung. Mit dem neuen Stadtrecht wird
die Bürgerbeteiligung weiter forciert.
Eine Volksbefragung kann der Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Wenn mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Bevölkerung über die
Frage mit „Ja“ bzw. „Nein“ abstimmt, so ist
das Ergebnis der Volksbefragung für den
Gemeinderat bindend – ein starkes Mittel
der direkten Demokratie: Denn wenn er
sich nicht an die Volksentscheidung hält,
wird der Gemeinderat aufgelöst.
Erleichtert wurde die Bürgerinitiative:
Mussten bisher 5000 UnterstützerInnen
gefunden werden, so reicht zukünftig die
Unterstützung von 2000 wahlberechtigten BürgerInnen, damit das Anliegen
der Bürgerinitiative einer Abstimmung
durch die Bevölkerung unterzogen werden muss. Auch dieses Abstimmungsergebnis ist für den Gemeinderat bindend.
Rechtlich geregelt sind im neuen
Stadtrecht erstmals auch die Stadtteilausschüsse. Derzeit haben Igls und Arzl
einen eigenen Stadtteilausschuss eingerichtet. Die Stadtteilausschüsse sind ein
vorberatendes Organ des Gemeinderates.
Die Mitglieder setzen sich je zur Hälfte
aus gewählten StadtteilvertreterInnen
und aus GemeinderätInnen zusammen.

Stadtrecht Neu zum Nachlesen
Abrufbar ist das neue Stadtrecht und
die Wahlordnung auf der Homepage des
Landes Tirol www.tirol.gv.at – rechts unten „Landesgesetzblatt“ anklicken und
dann Nr. 120 und 121 aus dem Jahr 2011
abrufen. EH

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das oberste
Gremium der Stadt. Er besteht aus 40
Mitgliedern und wird alle sechs Jahre von
der Bevölkerung gewählt. Gemeinderatssitzungen finden monatlich statt.

© shutterstock

Stadtsenat

Der Stadtsenat hat sieben bis neun
Mitglieder und besteht aus der/dem BürgermeisterIn, den beiden BürgermeisterStellvertreterInnen sowie den StadträtInnen. Er tagt in der Regel wöchentlich.

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