Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.2

- S.18

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18

p o l i t i k & s ta dt v e r wa lt u n g

innsbruck informiert nr. 2/2012

Das ist neu im neuen Stadtrecht
Abberufung
des/der Bürgermeisters/-in
Die Absetzung des Stadtoberhaupts
wird im neuen Stadtrecht ebenfalls
geregelt: Wenn der Gemeinderat mit
Zweidrittelmehrheit die Abberufung
beschließt, kommt es zu einer Volksabstimmung, in der die Bevölkerung die
Absetzung beschließen kann.

Stärkung der Minderheitenrechte

W

er wählt das Stadtoberhaupt?
In welchem Ausmaß dürfen
die BürgerInnen das Stadtleben mitbestimmen? Was darf der/die
BürgermeisterIn alles tun? All diese Dinge regeln das Stadtrecht und die Wahlordnung. In Innsbruck wurden diese im
vergangenen Jahr reformiert, dazu gehören etwa die Bürgermeisterdirektwahl,
die Verbesserung der Mitbestimmung
der BürgerInnen und die Stärkung der
kleinen Gemeinderatsfraktionen.

Rasche Reform auf breiter Basis
Das Innsbrucker Stadtrecht stammt aus
dem Jahr 1975. In der Vergangenheit gab
es immer wieder vergebliche Versuche,
das Stadtrecht zu reformieren. Im Oktober 2010 wurde vom Gemeinderat eine
Stadtrechtsreformkommission beschlossen und von Bürgermeisterin Mag.a
Christine Oppitz-Plörer eingesetzt. In
der Kommission waren nicht nur VertreterInnen der Regierungsparteien,
sondern aller Gemeinderatsfraktionen.
Unterstützt wurde sie von städtischen
Juristen. Unter der Leitung von Gemeinderat Dr. Helmut Schuchter wurde innerhalb weniger Monate in nur 16 Sitzungen
ein neues Stadtrecht ausgearbeitet. Dieser Entwurf und der Vorschlag zur Einführung der Bürgermeisterdirektwahl
wurden gemäß Gemeinderatsbeschluss
vom 18. März 2011 an den Landesgesetzgeber herangetragen.

Gültig mit der
neuen Gemeinderats-Periode
Am 6. Oktober 2011 beschloss der Landtag schließlich die Reform des Innsbrucker Stadtrechts und der Innsbrucker
Wahlordnung. Das neue Innsbrucker
Stadtrecht wird mit Beginn der Funktionsperiode des am 15. April 2012 neu
zu wählenden Gemeinderates in Kraft
treten. Einzelne Bestimmungen sind
aber bereits gültig: Etwa die Regelung
der Stadtteilausschüsse, um genügend
Vorlaufzeit für die Wahl im Zuge der
Gemeinderatswahlen zu gewährleisten.

Direktwahl des Stadtoberhaupts
Heuer wird erstmals der/die BürgermeisterIn von der Bevölkerung direkt
gewählt. Innsbruck war die einzige
Gemeinde Tirols, in der es keine Direktwahl gab. Das Stadtoberhaupt wurde bisher vom Gemeinderat gewählt.
Nun wurde das Wahlrecht der Tiroler
Gemeindewahlordnung
angepasst.
In anderen österreichischen Landeshauptstädten ist die Wahl des Bürgermeisteramtes unterschiedlich geregelt:
So gibt es etwa in Linz und Salzburg die
Direktwahl durch die Bevölkerung.
Die neue Wahlordnung ermöglicht
es auch, Vorzugsstimmen zu vergeben.
Für die BürgerInnen besteht damit die
Möglichkeit, bevorzugte Gemeinderats­
kandidatInnen gezielt zu wählen und damit innerhalb der Parteiliste vorzureihen.

Die Rechte kleiner Gemeinderatsfraktionen werden mit dem neuen Stadtrecht
gestärkt. Am Beginn jeder Gemeinderatssitzung wird es eine Aktuelle Stunde
geben, in der alle Fraktionen abwechselnd das Recht haben, ein Thema vorzugeben. Die Tagesordnung des Gemeinderates wurde bisher vom Bürgermeister
alleine erstellt, zukünftig können sich
14 GemeinderätInnen zusammenschließen und verlangen, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung
gesetzt wird. Weiters werden die Teilnahmerechte an Ausschusssitzungen
und das Recht auf Akteneinsicht für GemeinderätInnen erweitert.
Die Gemeinderats-Klubs werden nun
gesetzlich geregelt: Ein Klub muss aus
mindestens drei GemeinderätInnen bestehen. Den Klubs werden künftig bestimmte
Sach- und Personalmittel zur Verfügung
gestellt. Eingeführt wird auch der aus den
Klubobleuten bestehende Obleuterat, dem
bestimmte Beratungsrechte gegenüber
dem/der BürgermeisterIn zukommen.
Die Ressortverteilung der Stadtsenatsmitglieder wurde bisher von dem/
der BürgermeisterIn mit Zustimmung
des Stadtsenates festgelegt, wodurch
die kleinen Fraktionen ohne Sitz im
Stadtsenat von der Entscheidung ausgeschlossen waren. Im neuen Stadtrecht
ist hiefür die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich. Auch die Stellung
der Ressortführenden gegenüber dem/
der BürgermeisterIn wird gestärkt.

Erleichterung
der Bürgerbeteiligung
Alle sechs Jahre können die Innsbrucker­
Innen den Gemeinderat wählen, und
mit der neuen Wahlordnung nun auch
direkt den/die BürgermeisterIn. Darü-