Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1955

/ Nr.3

- S.3

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Rummer 41
Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
Seite 3
willkommenen Einladung zu einer Art Liebesmahl, folgen darf, so bitte ich Sie und die gütigen Stadtväter, entschuldigen Sie den Ausdruck, in die oberen Stock=, meines innigsten Dankes für alle Aufmerksamkeit, die werke des gastlichen Hochhauses der Landeshauptstadt. Sie mir heute erwiesen haben, versichert zu sein.
Die Kriegsbeschädigten Innsbrucks des Ersten und Zweiten Weltkrieges
Von Dr. E. Angerer, Obermagistratsrat, Leiter des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Innsbruck
Die unmittelbaren Auswirkungen des Weltkrieges 1914 —1918 scheinen, wenn man von der staatspolitischen Seite absieht, fast vergessen zu sein. Nur alte Leute und Kleinrentner wissen noch, daß einstmals ihre Vermögen und ihre Ersparnisse in der Geldentwertung nach dem Ersten Weltkrieg zerronnen sind. Und dennoch gibt es in jedem Ort noch lebende Opfer dieses Krieges, die
zufolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder der Besonderheit ihres Berufes täglich an das grausame Geschehen des damaligen Krieges erinnert werden. Die Zahl der lebenden Opfer des Zweiten Weltkrieges 1939 — 1945 ist wegen seiner zeitlichen Nähe naturgemäß besonders groß.
Das Statistische Amt der Stadt Innsbruck war heuer bemüht, vom Landesinvalidenamt für Tirol. wo alle Kriegsopfer, die in Tirol leben, karteimäßig erfaßt sind, durch Auszählung der Karteikarten die Zahl der in Innsbruck lebenden Kriegsopfer festzustellen. Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und =hinterbliebenen bilden das Kriegsopferversorgungsgesetz,
Bundesgesetz vom 14. Juli 1949, B6 Bl. Nr. 197, und die hiezu ergangenen Novellierungen in den Jahren 1951 bis 1954. Das Gesetz zieht den Kreis der versorgungsberechtigten Personen weit. Es schließt alle Personen ein, die für die Republik Österreich, die vormalige österreichischungarische Monarchie oder deren Verbündete oder nach dem 13. März 1938 als Soldaten der ehemaligen
deutschen Wehrmacht militärische Dienste geleistet und hiedurch eine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben. Hat das schädigende Ereignis den Tod verursacht, sind die Hinterbliebenen versorgungsberechtigt. Diesen Versorgungsberechtigten sind noch Personen gleichgestellt, deren Gesundheitsschädigung nach dem Invalidenentschädigungsgesetz (Text von
1934), dem Wehrmachtsfürsorge= und Versorgungsgesetz von 1938 zu beurteilen ist oder die als Angehörige des ehemaligen Reichsarbeitsdienstes eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, ferner Personen, die durch unverschuldete Verwicklung in militärische Handlungen oder durch unverschuldete Einwirkung von Waffen und sonstigen Kampfmitteln als Folge militärischer Maßnahmen
betroffen wurden. Versorgungsberechtigt sind selbstverständlich nur österreichische Staatsbürger.
Das Gesetz sieht folgende Arten der Versorgung vor eine Beschädigtenrente, die berufliche Ausbildung, die Heilfürsorge, Körperersatzstücke und orthopädische Behelfe; im Falle des Todes für die Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente, das Sterbegeld und Gebührnisse für das Sterbevierteljahr. Der Anspruch auf die Beschädigtenrente tritt bei Verminderung der Erwerbsfähigkeit um
mindestens 30 v. H. ein und steigt um je 10 v. H. bis zur vollen Erwerbsunfähigkeit. Beschädigte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
von 50 v. H. und darüber werden als Schwerbeschädigte, bei einer Verminderung von 90 und 100 v. H. als Erwerbsunfähige bezeichnet. Zur Grundrente werden unter gewissen Voraussetzungen eine Zusatzrente, Frauenzulage, Pflegezulage und Blindenzulage gewährt.
Wie groß ist nun die Zahl der versehrten Kriegsteilnehmer und ihrer Hinterbliebenen in Innsbruck aus den beiden Weltkriegen? Es überwiegt selbstverständlich die Zahl der männlichen Kriegsversehrten; denn im Ersten Weltkrieg gab es nur wenige weibliche Kriegsteilnehmer, die heute eine Versorgung nach dem oben genannten Gesetz genießen. Aus dem Zweiten Weltkrieg, in dem neben
weiblichem Sanitätspersonal auch viele Mädchen zum Luftnachrichtendienst, zur Flak und zum Reichsarbeitsdienst eingezogen waren, gibt es nicht wenige weibliche Opfer. Eine erhebliche Zahl der männlichen und weiblichen zivilen Kriegsversehrten sind Opfer der Bombenwürfe und sonstiger direkter Kriegseinwirkungen. In der folgenden Zusammenstellung wurde kein Unterschied
zwischen männlichen und weiblichen Kriegsopfern gemacht.
Weltkrieg 1914 —1918
Nach dem Stande vom Dezember 1954 wurden vom Landesinvalidenamt für Tirol aus der Innsbrucker Bevölkerung betreut, wobei zu beachten ist, daß das Ende dieses Krieges schon 36 Jahre zurückliegt:
Kriegsteilnehmer
Witwen
Waisen
Eltern nach Gefallenen
625 Personen 311 Personen 8 Personen 18 Personen
Summe 962 Personen
Diese vier Gruppen gliedern sich wie folgt:
Von den 625 Kriegsteilnehmern des Ersten Weltkrieges erhalten 36 nur eine Heilbehandlung; 589 Kriegsteilnehmer weisen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auf, und zwar:
v. H.
Kriegsteilnehmer
Prozent der Kriegsteilnehmer
30
166
28
40
115
20
50
137
23
60
44
8
70
79
13
80
29
5
90
6
1
100
13
„ 2
Summe 589
10
47 Prozent aller mit einer Beschädigtenrente bedachten Männer erlitten daher eine Erwerbsminderung bis einschließlich 40 Prozent, 53 Prozent eine solche zwischen 50 und 100 Prozent, sind also zu den Schwerbeschädigten zu rechnen. Zu den Rentenemp